Entscheidungsstichwort (Thema)
Begrenzung der Werthaufholung auf steuerliche Auswirkung der ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung durch außerbilanzielle Kürzung
Leitsatz (redaktionell)
1. Die nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 EStG (eingeführt durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002) zwingend durchzuführende Wertaufholung einer ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung eines GmbH-Anteils ist auf die zu neutralisierende steuerliche Auswirkung der Teilwertabschreibung zu begrenzen.
2. Eine doppelten Besteuerung ist dadurch zu vermeiden, dass die Wertaufholung spiegelbildlich zu § 50c EStG außerbilanziell gekürzt wird, soweit sich die Teilwertabschreibung nicht gewinnmindernd ausgewirkt hat, da der Geschäftsanteil von einem nichtanrechnungsberechtigten Anteilseigner erworben wurde.
Normenkette
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4, § 50c; KStG § 47
Nachgehend
Tenor
1. Die angefochtenen Bescheide in der Form der Einspruchsentscheidung vom 4. Oktober 2004 werden geändert; dem beklagten Finanzamt wird nach § 100 Abs. 2 und 3 der Finanzgerichtsordnung aufgegeben, die geänderten Steuerfestsetzungen nach Maßgabe der Urteilsgründe zu errechnen, ferner der Klägerin das Ergebnis dieser Berechnung unverzüglich mitzuteilen und die Bescheide mit dem geänderten Inhalt nach Rechtskraft dieses Urteils neu bekannt zu geben.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt das beklagte Finanzamt.
3. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird nach § 139 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung für notwendig erklärt.
4. Die Revision wird wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.
5. Das Urteil ist wegen der der Klägerin zu erstattenden Kosten vorläufig vollstreckbar. Betragen diese nicht mehr als 1.500 EUR, ist das Urteil hins...