Entscheidungsstichwort (Thema)
Kein steuerfreier Sanierungsgewinn bei teilweisem Forderungsverzicht nur eines Gläubigers und fehlender Sanierungsabsicht
Leitsatz (redaktionell)
1. Erlässt nur einer von mehreren Gläubigern einen Teil seiner Forderungen gegenüber einem sanierungsbedürftigen Unternehmen, liegt für das Unternehmen mangels Sanierungsabsicht des Gläubigers kein steuerfreier Sanierungsgewinn vor, wenn es dem Gläubiger allenfalls nebenbei um eine geschäftliche und finanzielle Gesundung des Unternehmens, in der Hauptsache aber vor allem um eine vollständige Beendigung der Geschäftsbeziehungen mit dem Unternehmen, um die Vermeidung größerer Verluste sowie um die Verhinderung eines öffentlichen Prestigeschadens gegangen ist.
2. Zu den Voraussetzungen eines nach § 3 Nr. 66 EStG steuerfreien Sanierungsgewinns.
Normenkette
EStG § 3 Nr. 66
Nachgehend
Tatbestand
Streitig ist das Vorliegen eines steuerfreien Sanierungsgewinns.
Die Klägerinnen gründeten zusammen mit … im Jahr 1979 eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) mit gleichen Anteilen zum Zweck des Erwerbs des mit dem denkmalgeschützten sogenannten … bebauten Grundstücks …. Das Gebäude sollte renoviert und umgebaut, außerdem sollte auf dem Grundstück ein weiteres Gebäude errichtet werden. Nach Bildung von Wohnungs- und Teileigentum an den Gebäuden sollte dieses teilweise veräußert, teilweise (Hotelbetrieb) von der GbR auf Dauer verwaltet bzw. genutzt werden. Außerdem erwarb die GbR das Appartmenthaus … auf dem Grundstück …, welches nach Umbau und Aufteilung in Eigentumswohnungen verkauft werden sollte. Mit dem erwarteten Erlös sollten die Schulden der GbR zurückgeführt werden. Diesem Zweck sollte auch die Errichtung und der Verkauf der Eigentumswohnungen die...