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FG Baden-Württemberg Urteil vom 05.10.2023 - 3 K 3132/20

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Regelmäßig keine Tarifbegünstigung einer nach der Nettolohnmethode ermittelten Verdienstausfallentschädigung

Leitsatz (redaktionell)

1. Erleidet der Steuerpflichtige infolge einer schuldhaften Körperverletzung eine Minderung seiner Erwerbsfähigkeit, kommt eine Entschädigung im Sinne des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG nur im Hinblick auf Zahlungen in Betracht, die zivilrechtlich den Erwerbs- und Fortkommensschaden ausgleichen sollen. Inwieweit dies der Fall ist, ist grundsätzlich aus der Sicht der Parteien der Entschädigungsvereinbarung zu beurteilen.

2. Eine Trennung der Verdienstausfallentschädigung in Schadensersatz einerseits für den ausgefallenen Nettolohn und andererseits für die hierauf entfallende Einkommensteuer ist nicht möglich.

3. Der Umstand, dass die Tarifermäßigung bei der Ermittlung der Verdienstausfallentschädigung nach der Bruttolohnmethode regelmäßig zur Anwendung kommen kann, während sie bei Anwendung der Nettolohnmethode – aufgrund der üblicherweise in verschiedenen Veranlagungszeiträumen erfolgenden Auszahlung von Nettoverdienstausfallentschädigung und Erstattung der zu zahlenden Steuern – regelmäßig nicht in Betracht kommen wird, rechtfertigt keine (weitere) Ausnahme von dem Grundsatz, dass bei Zufluss der Entschädigung in mehreren Veranlagungszeiträumen eine ermäßigte Besteuerung nicht in Betracht kommt.

Normenkette

EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a; EStG § 34 Abs. 1; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2

Nachgehend

BFH (Urteil vom 15.10.2024; Aktenzeichen IX R 26/23)

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Streitig ist, ob die Regelung des § 34 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes in der im Streitjahr geltenden Fassung (EStG) auf eine Verdienstausfallentschädig...

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Tarifbegünstigung einer nach der Nettolohnmethode ermittelten Verdienstausfallentschädigung
Tarifbegünstigung einer nach der Nettolohnmethode ermittelten Verdienstausfallentschädigung

  Leitsatz Der Umstand, dass die Tarifermäßigung bei der Ermittlung der Verdienstausfallentschädigung nach der Bruttolohnmethode regelmäßig zur Anwendung kommen kann, während sie bei Anwendung der Nettolohnmethode regelmäßig angewendet wird, rechtfertigt ...

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