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FG Baden-Württemberg Urteil vom 05.06.2003 - 14 K 216/98

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rechtskräftig

Entscheidungsstichwort (Thema)

Umsatzsteuersatz für Entgelte eines selbständigen Diplom-Biologen aus der Erstellung von Gutachten für Naturschutzbehörden. Umsatzsteuer 1992–1994

Leitsatz (redaktionell)

Erstellt ein selbständiger Diplom-Biologe Gutachten aufgrund sog. Werkverträge für Naturschutzbehörden und ist Hauptzweck der Tätigkeit, diesen Behörden durch eine Bestandaufnahme der vom Aussterben bedrohten Vogelarten, die Erforschung ihrer Lebensbedürfnisse und Lebensgewohnheiten Entscheidungsgrundlagen für den Schutz dieser Vogelarten zur Verfügung zu stellen, Konzepte für den Schutz der bedrohten Vogelarten zu entwickeln und Vorschläge für die Ausweisung von Naturschutzgebieten und für die Wald- und Weidewirtschaft zu machen, und ist die Einräumung von Nutzungsrechten an Urheberrechten des Diplom-Biologen allenfalls Nebenzweck seiner zu erbringenden Leistung, unterliegen die Entgelte für die Gutachen nicht dem ermäßigten Steuersatz gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG, sondern dem allgemeinen Steuersatz.

Normenkette

UStG § 12 Abs. 1; UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7c

Tenor

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

III. Der Streitwert wird auf 12.640,96 DM = 6.463,22 EUR festgesetzt.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand

Im Rahmen der Umsatzsteuerveranlagungen 1992 bis 1994 ist streitig, ob die Entgelte für Gutachten eines selbständigen Diplom-Biologen gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 7 c Umsatzsteuergesetz (UStG) dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.

Der im Jahr geborene Kläger war in den streitigen Veranlagungszeiträumen 1992 bis 1994 im Bezirk des beklagten Finanzamtes als selbständiger Diplom-Biologe tätig. In dieser Zeit erstellte er aufgrund sog. Werkverträge Gutachten für die … Der Kläger schloss mit den genannten Institutionen d...

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      Leitsatz Ein ermäßigter Umsatzsteuersatz gem. §12 Abs. 2 Nr. 7c UStG kommt für das Gutachten eines Diplom-Biologen nur in Betracht, wenn die Einräumung von Nutzungsrechten an Urheberrechten Hauptzweck der Leistung ist.  Sachverhalt Die Tätigkeit des ...

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