Entscheidungsstichwort (Thema)
Verfassungswidrigkeit der Verlängerung der Spekulationsfrist für die Veräußerung privater Grundstücke von zwei auf zehn Jahre
Leitsatz (redaktionell)
1. Die Erweiterung der Frist zwischen Anschaffung und Veräußerung von privaten Grundstücken von zwei auf zehn Jahre durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 (StEntlG) vom 24.3.1999 verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot von Gesetzen (Art. 20 Abs. 3 GG).
2. Im Streitfall konnte offenbleiben, ob eine echte Rückwirkung bzw. eine Rückwirkung von Rechtsfolgen im Sinne der Rechtsprechung des BVerfG darin zu sehen ist, dass das erst am 31.3.1999 verkündete StEntlG 1999/2000/2002 auch solche privaten Veräußerungsgeschäfte mit zehnjähriger Frist zwischen Anschaffung und Veräußerung erfasst, die vor dem 31.3.1999 vereinbart worden sind (hier: Veräußerung --notarieller Vertrag-- vom 22.4.1999).
Normenkette
EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StEntlG 1999/2000/2002; GG Art. 20 Abs. 3
Gründe
I.
Streitig ist, ob die Verlängerung der Frist zwischen Anschaffung und Veräußerung von privaten Grundstücken von zwei auf zehn Jahre durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 (BGBl I 1999, 402, BStBl I 1999, 304) verfassungswidrig ist
Der Antragsteller hatte durch notariellen Vertrag vom 29. August 1990 das Grundstück … … erworben. Durch notariellen Vertrag vom 22. April 1999 veräußerte er das Grundstück. Der Antragsgegner, das Finanzamt (FA), sieht hierin ein privates Veräußerungsgeschäft im Sinn des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) 1999 und unterwarf den hieraus errechneten Veräußerungsgewinn (§ 23 Abs. 3 Satz 1 EStG) in Höhe von 74.288 DM im nachträglichen Einkommensteuervorauszahlungsbescheid für 1999 vom 23. Februar 2000 der Einkomme...