Entscheidungsstichwort (Thema)
Antrag der Erben auf Vollziehungsaussetzung nach Ergehen von teilweise geschätzten Steueränderungsbescheiden aufgrund bislang nicht versteuerter Einnahmen des verstorbenen Steuerpflichtigen
Leitsatz (redaktionell)
1. Es bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit von teilweise auf Schätzungen beruhenden Steueränderungsbescheiden, wenn der Betriebsprüfer nach dem Tod des Steuerpflichtigen u.a. durch Ermittlungen bei Banken bisher nicht erklärte Betriebseinnahmen sowie Einnahmen aus Kapitalvermögen und Vermietung und Verpachtung festgestellt hat, zahlreiche Unterlagen zur Einkünfteermittlung von den Erben nicht mehr vorgelegt werden konnten und der Betriebsprüfer deswegen die Gewinne bzw. Überschüsse aus den ermittelten Mehreinnahmen schätzen musste (u.a. Ansatz von 42 % der bisher nicht erklärten Betriebseinnahmen als zusätzlicher Gewinn).
2. Eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte durch die Vollziehung der Steuerbescheide besteht auch dann nicht, wenn die Erben erklärt haben, es werde ein Nachlassinsolvenzverfahren erforderlich, wenn das FA die durch die Steueränderungsbescheide entstehenden Steuerschulden beitreiben werde.
Normenkette
AO 1977 § 162 Abs. 1-2; EStG § 4 Abs. 1, 3; FGO § 69 Abs. 2 S. 2, Abs. 3 S. 1
Nachgehend
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.
Anschrift: Finanzgericht Baden-Württemberg – Außensenate Karlsruhe –, Postfach 10 01 08, 76231 Karlsruhe
Dienstgebäude: Moltkestraße 80, 76133 Karlsruhe
Fernsprecher: 0721 926 3829 Fax: 926 3559, E-Mail: Poststelle@FGKarlsruhe.justiz.bwl.de
Tatbestand
I.
Streitig ist die Rechtmäßigkeit geänderter Steuerbescheide aufgrund einer Außenprüfung.
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