Entscheidungsstichwort (Thema)
Gleichbehandlung von Männern und Frauen. Regelung des Zugangs zum juristischen Vorbereitungsdienst im Land Hessen. Vorrang von Bewerbern, die eine Wehr- oder Ersatzdienstpflicht erfüllt haben
Beteiligte
Tenor
1. Nationale Vorschriften, die den Zeitpunkt der Aufnahme in einen juristischen Vorbereitungsdienst, der eine notwendige Voraussetzung für den Zugang zu einer Beschäftigung im Beamtenverhältnis ist, regeln, unterliegen der Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen.
2. Nationale Vorschriften wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden bewirken keine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.
3. Nationale Vorschriften wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden bewirken eine mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.
4. Die Richtlinie 76/207 steht nationalen Vorschriften wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden nicht entgegen, soweit sie durch sachliche Gründe gerechtfertigt sind und allein zum Ausgleich der Verzögerung beitragen sollen, die sich aus der Erfüllung einer Wehr- oder Ersatzdienstpflicht ergibt.
Tatbestand
In der Rechtssache C-79/99
betreffend ein dem Gerichtshof nach Artikel 177 EG-Vertrag (jetzt Artikel 234 EG) vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (Deutschland) in dem bei diesem anhängigen Rechtsstreit
Julia Schnorbus
gegen
Land Hessen
vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Auslegung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlic...