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EuGH Urteil vom 07.05.1998 - C-350/96

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Zurückweisung der Anmeldung einer Gewerbeausübung wegen Wohnsitzes des bestellten Geschäftsführers in einem anderen Mitgliedstaat. Berufung eines Arbeitgebers auf die Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Grundsatz der Gleichbehandlung auf dem Gebiet der Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Diskriminierung von Arbeitnehmern durch die Unterscheidung aufgrund des Kriteriums des Wohnsitzes in einer nationalen Rechtsvorschrift. Wohnsitzerfordernis als eine mittelbare Diskriminierung

Normenkette

EGVtr Art. 234; EGV Art. 6; EGV Art. 48; VO 1612/68/EWG des Rates Art. 1; VO 1612/68/EWG des Rates Art. 2; VO 1612/68/EWG des Rates Art. 3; GewO 1994 (Österreich) § 39 Abs. 2

Beteiligte

Clean Car Autoservice

Clean Car Autoservice Ges.m.b.H

Landeshauptmann von Wien

Verfahrensgang

VwGH Wien (Österreich) ()

Tenor

1.

Auf den in Artikel 48 EG-Vertrag verankerten Grundsatz der Gleichbehandlung auf dem Gebiet der Freizügigkeit der Arbeitnehmer kann sich auch ein Arbeitgeber berufen, der im Mitgliedstaat seiner Niederlassung Angehörige eines anderen Mitgliedstaats als Arbeitnehmer beschäftigen will.

2.

Es verstößt gegen Artikel 48 EG-Vertrag, wenn ein Mitgliedstaat dem Inhaber eines Gewerbes, das dieser im Gebiet dieses Staates ausübt, verbietet, eine Person als Geschäftsführer zu bestellen, die in diesem Staat keinen Wohnsitz hat.

Gründe

1.

Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluß vom 8. Oktober 1996, beim Gerichtshof eingegangen am 24. Oktober 1996, gemäß Artikel 177 EG-Vertrag zwei Fragen nach der Auslegung des Artikels 48 EG-Vertrag und der Artikel 1 bis 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft (ABl. L 257, S. 2) zur Vorbentscheidung ...

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[1] Aufgehoben mit Wirkung vom 16.6.2011 durch Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union. Art. 1 - 12 Erster Teil Die Beschäftigung und die ...

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