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EuGH Beschluss vom 14.04.2021 - C-108/20

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorlage zur Vorabentscheidung. Steuerrecht. Mehrwertsteuer. Richtlinie. Recht auf Vorsteuerabzug. Versagung. Steuerhinterziehung. Lieferkette. Versagung des Vorsteuerabzugs, wenn der Steuerpflichtige wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligt, der in eine Umsatzsteuerhinterziehung einbezogen war

 

Normenkette

Verfahrensordnung des Gerichtshofs Art. 99; RL 2006/112/EG Art. 167-168

 

Beteiligte

Finanzamt Wilmersdorf

HR

Finanzamt Wilmersdorf

 

Tenor

Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Praxis nicht entgegensteht, nach der einem Steuerpflichtigen, der Waren erworben hat, die Gegenstand einer auf einer vorhergehenden Umsatzstufe der Lieferkette begangenen Umsatzsteuerhinterziehung waren, und der davon wusste oder hätte wissen müssen, das Recht auf Vorsteuerabzug versagt wird, obwohl er an dieser Steuerhinterziehung nicht aktiv beteiligt war.

 

Tatbestand

In der Rechtssache

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Deutschland) mit Entscheidung vom 5. Februar 2020, beim Gerichtshof eingegangen am 27. Februar 2020, in dem Verfahren

HR

gegen

Finanzamt Wilmersdorf

erlässt

DER GERICHTSHOF (Zehnte Kammer)

unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten M. Ilešič sowie der Richter E. Juhász und I. Jarukaitis (Berichterstatter),

Generalanwalt: E. Tanchev,

Kanzler: A. Calot Escobar,

aufgrund des schriftlichen Verfahrens,

unter Berücksichtigung der Erklärungen

  • von HR, vertreten durch Rechtsanwalt M. Wulf,
  • der deutschen Regierung, vertreten durch J. Möller und S. Eisenberg als Bevollmächtigte,
  • der tschechischen Regierung, vertreten durch M. Smolek, J. Vláčil und ...

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      Entscheidungsstichwort (Thema) Vorsteuerabzug, Rechnung von einem als inaktiv erklärten Steuerpflichtigen, Verhältnismäßigkeit, Rechnungsaussteller als nicht registrierter Unternehmer  Leitsatz (amtlich) Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. ...

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