Entscheidungsstichwort (Thema)
Vorlage zur Vorabentscheidung. Steuerrecht. Gemeinsames Mehrwertsteuersystem. Recht auf Vorsteuerabzug. Ausstellung der die Mehrwertsteuer ausweisenden Rechnung im Steuerzeitraum, der auf den Steuerzeitraum folgt, für den das Recht auf Vorsteuerabzug ausgeübt wird. Steuerneutralität und Verhältnismäßigkeit
Normenkette
EGRL 112/2006 Art. 167; EGRL 112/2006 Art. 168 Buchst. a; EGRL 112/2006 Art. 178 Buchst. a
Beteiligte
Dyrektor Krajowej Informacji Skarbowej
I S.A.
Dyrektor Krajowej Informacji Skarbowej
Verfahrensgang
(Beschluss vom 02.10.2024; ABl. EU Nr. C/2025/1241 3.3.2025, )
Tenor
Art. 167, Art. 168 Buchst. a und Art. 178 Buchst. a der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sowie die Grundsätze der Neutralität der Mehrwertsteuer und der Verhältnismäßigkeit
sind dahin auszulegen sind, dass
sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der ein Steuerpflichtiger sein Recht auf Vorsteuerabzug in einer Steuererklärung für den Zeitraum, in dem er die materiellen Voraussetzungen für die Ausübung des Abzugsrechts erfüllt hat, nicht ausüben kann, wenn er in diesem Zeitraum die entsprechende Rechnung nicht erhalten hat, und zwar auch dann nicht, wenn er die Rechnung vor Abgabe der Steuererklärung erhalten hat.
Tatbestand
In der Rechtssache
betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Naczelny Sad Administracyjny (Oberstes Verwaltungsgericht, Polen) mit Entscheidung vom 2. Oktober 2024, beim Gerichtshof eingegangen am 10. Dezember 2024, in dem Verfahren
I. S.A.
gegen
Dyrektor Krajowej Informacji Skarbowej
erlässt
DAS GERICHT (Kammer für Vorabentscheidungssachen)
zum Zeitpunkt der Beratung unter Mitwirkung des Präsidenten S. Papasavvas, der Richterin N. Pólt...