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BVerfG Beschluss vom 08.03.1979 - 1 BvR 104/79

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten

 

Leitsatz (redaktionell)

Es handelt sich um kein ernsthaftes Arbeitsverhältnis, wenn die Anstellung der Ehefrau nur zur Reinigung des häuslichen Arbeitszimmers dient; dies kann nicht als wirtschaftlich sinnvoll betrachtet werden.

 

Normenkette

EStG § 9 Abs. 1 S. 1; GG Art. 3 Abs. 1

 

Verfahrensgang

BFH (Urteil vom 27.10.1978; Aktenzeichen VI R 174/76; BFHE 126, 285)

 

Gründe

Das Finanzgericht hat in eingehender Würdigung dargelegt, daß es sich um kein ernsthaftes Arbeitsverhältnis handelt, weil die Anstellung der Ehefrau zur Reinigung des häuslichen Arbeitszimmers nicht als wirtschaftlich sinnvoll betrachtet werden könne. Der Bundesfinanzhof hat, ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses diese Würdigung gebilligt, ohne daß darin ein Verfassungsverstoß zu sehen ist. Die Auferlegung einer Mißbrauchsgebühr ergibt sich aus § 34 Abs. 5 BVerfGG.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1614365

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