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Brandenburgisches OLG Urteil vom 16.07.2024 - 7 U 133/23

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Verfahrensgang

LG Potsdam (Aktenzeichen 8 O 58/21)

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 01.09.2023, Az. 8 O 58/21, abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger

1) 7.049 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.02.2021 zu zahlen;

2) 800,39 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.03.2021 zu zahlen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.

Gründe

I. Der Kläger begehrt die Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Notebook des Herstellers Apple nach Ausübung eines gesetzlichen Widerrufsrechts. Der Kläger erwarb das Apple Macbook Pro 2,4 GHz I9 TouchBarCTO 64 GB/ 8 TB / SSD SpaceGrau Radeon Pro zum Preis von 7.049 EUR aufgrund einer Bestellung über die Internetplattform eBay am 30.12.2020 von der Beklagten, die den Kauf am selben Tag bestätigte.

Hinsichtlich des Sachverhaltes im Einzelnen und der erstinstanzlich gestellten Anträge wird auf den Tatbestand und die tatsächlichen Feststellungen in der angefochtenen Entscheidung verwiesen. Zudem ist erstinstanzlich vorgetragen worden, dass der Kunde auf der Angebotsseite der Beklagten bei eBay die "persönliche Konfiguration" des Gerätes hinsichtlich des Prozessors in einem Menü zwischen 2,3 GHz 8-Core i9 oder 2,4 GHz 8-Core i9 wählen konnte, hinsichtlich des Arbeitsspeichers zwischen 16,32 oder 6...

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