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BGH Urteil vom 14.11.1977 - II ZR 183/75

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Einlagepflicht des Kommanditisten

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Zur Einlagepflicht des Kommanditisten einer Massenkommanditgesellschaft im Liquidationsstadium.

2. Wenn bei einer stillen Beteiligung bestimmt ist, sie solle sich auf die Anlagewerte und stille Reserven erstrecken und, soweit möglich, den Regeln über die Kommanditbeteiligung unterliegen, ist der stille Gesellschafter im Fall der Liquidation so zu behandeln, als ob er Kommanditist wäre.

3. Der Liquidator einer aufgelösten KG hat im Rahmen seiner Aufgabe, die Aktivsalden und Passivsalden unter den Gesellschaftern auszugleichen, das Recht und die Pflicht, im Namen der Gesellschaft die noch ausstehenden Einlagen, soweit zur Kompensation erforderlich, einzuziehen. Eine solche Einziehung kommt aber grundsätzlich erst in Betracht, wenn und soweit ein im Rahmen der Auseinandersetzungsrechnung zu erstellender Ausgleichsplan einen Passivsaldo zu Lasten des in Anspruch genommenen Gesellschafters aufweist.

 

Fundstellen

Haufe-Index 648025

NJW 1978, 424

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