Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Urteil vom 24.11.1992 - V R 77/90 (NV)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Fortsetzungsfeststellungsklage und Antrag nach § 68 FGO

 

Leitsatz (NV)

Nach Ergehen eines Umsatzsteuerjahresbescheides fehlt regelmäßig das berechtigte Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Umsatzsteuervorauszahlungsbescheides.

 

Normenkette

FGO §§ 68, 100 Abs. 1 S. 4

 

Verfahrensgang

FG Münster

 

Tatbestand

Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) setzte gegen den Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) mit dem Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid vom 20. September 1988 für das II.Kalendervierteljahr 1988 abweichend von der Voranmeldung negative Umsatzsteuer in Höhe von ... DM und in der Einspruchsentscheidung vom 7. Juni 1989 in Höhe von ... DM fest. Soweit der Kläger sich gegen die Festsetzung von Umsatzsteuer, die er in Rechnungen über Ausfuhrlieferungen ausgewiesen hatte, wandte, hatte der Einspruch keinen Erfolg.

Mit der Klage begehrte der Kläger zunächst die Erhöhung des Vorsteuerüberschusses um ... DM. Nachdem das FA der Umsatzsteuerjahreserklärung für 1988 vom 7. August 1989 nach § 168 Satz 2 der Abgabenordnung (AO 1977) zugestimmt hatte, stellte der Kläger den Antrag, die Rechtswidrigkeit des Umsatzsteuervorauszahlungsbescheides vom 20. September 1988 in Gestalt der Einspruchsentscheidung festzustellen. Mit der geänderten Umsatzsteuererklärung vom 11. April 1990 und dem Schreiben vom 18. April 1990 begehrte der Kläger, die negative Umsatzsteuer für 1988 von bisher ... DM auf ... DM zu erhöhen.

Die Feststellungsklage hatte Erfolg. Das Finanzgericht (FG) führte im wesentlichen aus: Die Fortsetzungsfeststellungsklage sei zulässig, weil der Kläger ausweislich seines Änderungsantrags vom 18. April 1990 auch im Rahmen der Jahressteuerveranlagung für 1988 die Steuerfreiheit der streitigen Exportgeschäfte begehre. Die Klage sei auch begründet.

Mit der Revision rügt das FA Verletzung formellen und materiellen Rechts. Die Fortsetzungsfeststellungsklage sei - so bringt es vor - unzulässig. Der Kläger habe die im Voranmeldungsverfahren streitigen Steuerbeträge nach § 14 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 1980 bereits in seiner ursprünglichen Umsatzsteuerklärung für 1988 nicht angegeben. Die Klage könne, davon abgesehen, auch in der Sache keinen Erfolg haben.

Der Kläger trägt vor: Da er auch im Rahmen der Jahressteuerveranlagung für 1988 die Steuerfreiheit der streitigen Exportgeschäfte begehre, spätestens mit Abgabe des Änderungsantrags vom 18. April 1990, sei der Fortsetzungsfeststellungsantrag zulässig. Die Umsatzsteuerberichtigung nach § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG 1980 sei wirksam erfolgt.

 

Entscheidungsgründe

Die Revision ist begründet. Sie führt zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Abweisung der Klage (§ 126 Abs. 3 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung - FGO -).

Die Klage ist unzulässig. Für den Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Umsatzsteuervorauszahlungsbescheides fehlt das erforderliche Feststellungsinteresse (§ 100 Abs. 1 Satz 4 FGO).

Dabei kann dahinstehen, ob der Kläger die streitbefangenen Exportumsätze in der ursprünglichen Jahressteuererklärung als steuerpflichtig behandelt hatte oder nicht.

Hatte er sie als steuerpflichtig behandelt, kann er die - nach Zustimmung des FA einer Steuerfestsetzung unter Nachprüfungsvorbehalt gleichstehende - Steueranmeldung (§ 168 AO 1977) gemäß § 68 FGO zum Gegenstand des Verfahrens machen. Dies ist auch noch im Revisionsverfahren möglich (§ 123 Satz 2 FGO; Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 19. Februar 1991 VIII R 106/87, BFHE 164, 34, BStBl II 1991, 569). Es fehlt dann mit Rücksicht auf diese Möglichkeit das berechtigte Interesse des Klägers an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Umsatzsteuervorauszahlungsbescheides (vgl. BFH-Urteil vom 1. Oktober 1992 V R 81/89, BFHE 169, 117, BStBl II 1993, 120).

Hatte der Kläger die streitbefangenen Exportumsätze in der ursprünglichen Jahressteuererklärung nicht als steuerpflichtig behandelt, hat das FA seinem Begehren, die Umsätze steuerfrei zu belassen, bereits durch die Zustimmung zu dieser Steuererklärung entsprochen. Auch dann fehlt ein berechtigtes Interesse des Klägers an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Umsatzsteuervorauszahlungsbescheides.

 

Fundstellen

BFH/NV 1994, 246

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Checkliste Jahresabschluss 2025 / 12.1.1 Prüfungsauftrag
      2
    • AO-Handbuch, Anhang zur amtlichen Handausgabe 2024
      1
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 2.2 Angaben zu den Posten des Konzernabschlusses
      1
    • Eigenbelege: Der richtige Umgang mit Eigenbelegen und Er ... / 5 Ersatzbeleg/Notbeleg für nicht mehr vorhandene Belege
      1
    • Erwerbergruppe mit gleichgerichteten Interessen
      1
    • Frotscher/Geurts, EStG § 4h Betriebsausgabenabzug für Zi ... / 3.6.3 Fehlende Konzernzugehörigkeit bzw. Fehlen nahestehender Personen (Abs. 2 S. 1 Buchst. b)
      1
    • Geschenke / 5 Wertbestimmung
      1
    • Mietvertrag bei Angehörigen nach Grundstücksverkauf
      1
    • Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 6a Innergemeinschaftlic ... / 4.8 Versagung der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung
      1
    • Steuer Check-up 2025 / 2.12.3 Grunderwerbsteuer auch bei Treuhandverhältnissen
      1
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Richtig verzollen und Geld sparen: Schnelleinstieg Zoll
    Schnelleinstieg Zoll
    Bild: Haufe Shop

    Vermeiden Sie teure Fehler bei der Zollerklärung. Mit diesem Buch gehen Sie sicher mit allen Rechtsfragen zum Import und Export um - ohne juristische Vorkenntnisse. Es erklärt Ihnen Schritt für Schritt alle zollrechtlichen Grundlagen für einen reibungslosen Ablauf.


    Finanzgerichtsordnung / § 68 [Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts]
    Finanzgerichtsordnung / § 68 [Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts]

    1Wird der angefochtene Verwaltungsakt nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung geändert oder ersetzt, so wird der neue Verwaltungsakt Gegenstand des Verfahrens. 2Ein Einspruch gegen den neuen Verwaltungsakt ist insoweit ausgeschlossen. 3Die Finanzbehörde ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren