Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Urteil vom 06.07.1999 - VIII R 37/97 (NV)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Gewinnrealisierung bei unentgeltlicher Übertragung von Sonderbetriebsvermögen unter Mitunternehmern

 

Leitsatz (NV)

Wird ein Wirtschaftsgut aus dem Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Sonderbetriebsvermögen eines anderen unentgeltlich übertragen, geht es zu Buchwerten auf den Erwerber über.

 

Normenkette

EStG § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Nr. 2

 

Verfahrensgang

FG Köln (EFG 1997, 676)

 

Tatbestand

I. Der Beigeladene B ist seit 1970 mit einer Gewinnbeteiligung von 75 v.H. als atypisch stiller Gesellschafter am Handelsgeschäft der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) --einer GmbH-- beteiligt. Er hat 1979 49 v.H. dieser Beteiligung unentgeltlich auf seinen Sohn I übertragen.

Durch Vertrag vom 30. April 1987 --dem Streitjahr-- übertrug B auch seine Anteile an der GmbH, deren Alleingesellschafter und Geschäftsführer er war, unentgeltlich auf I; das Gewinnbezugsrecht sollte mit steuerlicher Wirkung bereits zum 1. Januar 1987 auf I übergehen. Dieser brachte gleichzeitig, ebenfalls mit steuerlicher Wirkung zum 1. Januar 1987, unter Fortführung des Buchwertes (... DM) seine stille Beteiligung in das Vermögen der GmbH ein. Er erfüllte damit seine Einlageverpflichtung gegenüber der GmbH, die sich aus einer ebenfalls am 30. April 1987 --bereits von I als Alleingesellschafter der Klägerin-- beschlossenen Erhöhung des Stammkapitals der GmbH von ... DM auf ... DM ergab.

Die Klägerin war danach an der atypisch stillen Gesellschaft (GmbH & atypisch Still) mit 61,75 v.H., B mit 38,25 v.H. beteiligt.

B schied zum 1. Mai 1987 als Geschäftsführer der GmbH aus; alleiniger Geschäftsführer wurde I. Laut dem mit der GmbH geschlossenen Dienstvertrag vom 30. April 1987 sollte I neben einer monatlichen Geschäftsführervergütung in Höhe von 15 000 DM zusätzlich eine jährliche Tantieme erhalten. Diese sollte mit 20 v.H. des jeweiligen Jahresüberschusses nach Abzug eines evtl. Verlustvortrages aus dem Vorjahr und vor Berücksichtigung "von Steuern" und der Tantieme selbst als Betriebsausgabe des betreffenden Geschäftsjahres errechnet werden. Die GmbH berechnete die Tantieme u.a. auch vor Abzug der Kraftfahrzeugsteuer, die 1987 insgesamt ... DM betrug.

Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) erfaßte die Tantieme im Anschluß an eine Betriebsprüfung bei der GmbH insoweit als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA), als sie auf die Miteinbeziehung der Kraftfahrzeugsteuer in die Bemessungsgrundlage für die Tantieme entfiel; der Körperschaftsteuerbescheid wurde bestandskräftig.

Im Anschluß an eine Betriebsprüfung bei der GmbH & atypisch Still änderte das FA auch die Bescheide zur einheitlichen und gesonderten Feststellung 1987. Dabei übernahm es den um die vGA erhöhten Gewinn der GmbH laut Körperschaftsteuerbescheid (7 000 DM) in die Gewinnfeststellung für die GmbH und atypisch Still. Die Übertragung der GmbH-Anteile von B auf I behandelte es als Entnahme des B aus dessen Sonderbetriebsvermögen; den Teilwert der Anteile ermittelte es mit 160 000 DM.

Einspruch und Klage blieben erfolglos (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1997, 676).

Mit der Revision rügt die Klägerin Verletzung materiellen und formellen Rechts (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 4 Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes --EStG--, § 96 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--).

Die Klägerin beantragt, das Urteil des Finanzgerichts (FG) aufzuheben und den Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte für 1987 in Gestalt der Einspruchsentscheidung mit der Maßgabe zu ändern, daß der festgestellte Gewinn für 1987 um 160 000 DM herabgesetzt wird.

Das FA beantragt, die Revision als unbegründet zurückzuweisen.

 

Entscheidungsgründe

II. Die Revision ist begründet.

Sie führt zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Minderung des Gesamtgewinns der Mitunternehmerschaft um den vom FA für B festgestellten Entnahmegewinn.

1. B war zumindest bis zum 1. Januar 1987 Alleingesellschafter der GmbH. Die GmbH-Anteile gehörten zu seinem Sonderbetriebsvermögen II (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Oktober 1998 IV R 18/98, BFHE 187, 250, BStBl II 1999, 286). Anhaltspunkte dafür, daß die GmbH noch einer anderen Geschäftstätigkeit von nicht ganz untergeordneter Bedeutung nachgeht, sind nicht ersichtlich.

2. B hat die GmbH-Anteile nicht entnommen.

Wird ein Wirtschaftsgut aus dem Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Sonderbetriebsvermögen eines anderen Mitunternehmers unentgeltlich übertragen, geht es zu Buchwerten auf den Erwerber über (vgl. u.a. Senatsurteile vom 24. März 1992 VIII R 48/90, BFHE 168, 521, BStBl II 1993, 93, unter 2. b cc bbb der Gründe, m.w.N., und vom 29. Juli 1997 VIII R 57/94, BFHE 184, 63, BStBl II 1998, 652, unter I. 4. b bb aaa der Gründe). Davon ist auch im Streitfall auszugehen. Zwar ist ggf. gleichzeitig mit der Übertragung der GmbH-Anteile von B auf I auch die zwischen I und der GmbH bestehende stille Beteiligung erloschen. Dies ändert jedoch nichts daran, daß die GmbH-Anteile zumindest für eine logische Sekunde zum Sonderbetriebsvermögen II des I gehört haben. Sie wären ohne die Einbringung der stillen Beteiligung in das Betriebsvermögen der Klägerin --dem Verzicht des I auf seine Auseinandersetzungsforderung (§ 235 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches)-- in dessen Sonderbetriebsvermögen II verblieben. Ihr Ausscheiden aus dem Funktionszusammenhang, in dem sie mit der Geschäftstätigkeit der Klägerin bisher standen, beruhte somit auf einer Verfügung des I; diesem sind deshalb auch die Rechtsfolgen zuzurechnen, die sich aus dem Ausscheiden der GmbH-Anteile aus dem Sonderbetriebsvermögen II ergeben.

Das FA hätte deshalb für B keinen Entnahmegewinn feststellen dürfen. Es hätte vielmehr prüfen müssen, ob --zum 1. Januar 1987 oder 30. April 1987-- ein Entnahmegewinn bei I zu erfassen war.

3. Da dem Revisionsantrag bereits unter dem Gesichtspunkt eines fehlenden Entnahmegewinns stattzugeben war, kommt es auf die weitere Frage, ob das FG hinsichtlich der Tantiemezahlungen eine vGA annehmen durfte, nicht mehr an.

 

Fundstellen

Haufe-Index 422475

BFH/NV 2000, 310

HFR 2000, 255

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen

    Steuerfachangestellte am Schreibtisch mit Laptop frontalansicht

    Steuerberatungsgebühren: Möglichkeiten und Spielräume der Abrechnung

    mehr

    Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Omnibus-Paket I: Nachhaltigkeit

    mehr

    Jahreswechsel-Kampagne 2025 2026

    Relevante Gesetzesänderungen, Verwaltungsanweisungen und BFH-Entscheidungen

    mehr

    Parkplatz E-Auto Ladestation E-Mobilität

    Elektrofahrzeuge – Steuerliche Behandlung des Aufladens beim Arbeitgeber

    mehr

    Fachkräftemangel Vorstellungsgespräch leere Stühle auf Flur

    Geringwertige Wirtschaftsgüter 2026

    mehr

    Dienstwagen Auto Firmenwagen Rückspiegel

    Pkw-Nutzung: Welche Varianten Unternehmer wählen können

    mehr

    Green Transformation Symbolbild

    ESRS VSME: Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU

    mehr

    Kleines Flugzeug

    Repräsentationskosten

    mehr

    Mitarbeiter in einem Lager

    Stichprobeninventur

    mehr

    Hand gibt Münze in Einmachglas als Spardose

    Rückstellung für Betriebsprüfung

    mehr

    Downloads

    Controller Magazin Special 2023

    Innovative Software für das Controlling

    mehr

    Whitepaper Sustainability Fin

    Kostenloses Whitepaper: Nachhaltigkeit

    mehr

    CM SWK 2017

    Controller Magazin Spezial Software 2017

    mehr

    Zum Haufe Shop
    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Alles zu Bilanzierung und Bewertung: Jahresabschluss
    Jahresabschluss

    Mit diesem Buch haben Sie alle erforderlichen Informationen an der Hand, um den Jahresabschluss in allen Einzelteilen korrekt zu erstellen. Mit Tipps sowie Gestaltungsmöglichkeiten bei konkreten Bilanzierungsfragen, Anwendungshinweisen sowie fast 200 Beispielen und Grafiken.


    Einkommensteuergesetz / § 5 Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden
    Einkommensteuergesetz / § 5 Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden

      (1) 1Bei Gewerbetreibenden, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder die ohne eine solche Verpflichtung Bücher führen und regelmäßig Abschlüsse machen, ist für den Schluss des ...

    4 Wochen testen

    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren