Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

BFH Beschluss vom 15.05.2009 - II B 155/08 (NV) (veröffentlicht am 15.07.2009)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Abzug von Nachlassverbindlichkeiten nur bei wirtschaftlicher Belastung

 

Leitsatz (NV)

Der Abzug von Nachlassverbindlichkeiten bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer setzt voraus, dass die Verbindlichkeiten rechtlich bestehen und den Erblasser im Todeszeitpunkt wirtschaftlich belastet haben.

 

Normenkette

ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1

 

Verfahrensgang

FG München (Urteil vom 22.09.2008; Aktenzeichen 4 K 2749/06)

 

Tatbestand

I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist die Alleinerbin ihres im Oktober 2004 verstorbenen Vaters (V), der seinerseits aufgrund einer Verfügung von Todes wegen Alleinerbe seiner im Juni 1998 verstorbenen Ehefrau, der Mutter (M) der Klägerin, gewesen war.

Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt) lehnte den Antrag der Klägerin, den ihr aufgrund der Enterbung durch M gegen V zustehenden Pflichtteilsanspruch als Nachlassverbindlichkeit abzuziehen, in der Einspruchsentscheidung mit der Begründung ab, die Klägerin habe den Anspruch gegenüber V nicht ernsthaft geltend gemacht.

Mit der Klage brachte die Klägerin vor, sie habe den Pflichtteilsanspruch zwar gegenüber V geltend gemacht, aber wegen dessen schlechten Gesundheitszustands und Problemen bei der Erfüllung des Anspruchs von der weiteren Verfolgung abgesehen. Dies stehe aber dem Abzug des Anspruchs als Nachlassverbindlichkeit nicht entgegen.

Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit der Begründung ab, die in der Person des Erben erfolgende Vereinigung des aus einem anderen Erbfall herrührenden Pflichtteilsanspruchs des Erben gegen den Erblasser mit der diesem Anspruch gegenüberstehenden Verbindlichkeit schließe zwar gemäß § 10 Abs. 3 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) den Abzug der Pflichtteilsschuld des Erblassers als Nachlassverbindlichkeit nicht generell aus. Der Abzug als Nachlassverbindlichkeit setze aber voraus, dass der Erbe den Anspruch gegen den Erblasser ernstlich geltend gemacht hatte. Dies gelte insbesondere dann, wenn der Anspruch wie im Streitfall beim Eintritt des Erbfalls bereits verjährt gewesen sei. An einer solchen ernstlichen Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs der Klägerin gegenüber V fehle es im vorliegenden Fall.

Die Klägerin stützt die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--).

 

Entscheidungsgründe

II. Die Beschwerde ist unbegründet. Die Revision ist nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.

Die Klägerin sieht die Rechtsfrage als klärungsbedürftig an, ob es möglich ist, dass der Pflichtteilsberechtigte, der den Pflichtteilsschuldner beerbt hat, den bereits verjährten Pflichtteilsanspruch gegen sich selber geltend macht und als Nachlassverbindlichkeit vom steuerpflichtigen Erwerb in Abzug bringt.

Diese Frage führt nicht zur Zulassung der Revision.

a) Gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG sind vom Erwerb des Erben die vom Erblasser herrührenden persönlichen Verbindlichkeiten, die gemäß § 1922 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), § 45 Abs. 1 der Abgabenordnung auf den Erben übergegangen sind, als Nachlassverbindlichkeiten abzuziehen. Der Abzug setzt voraus, dass die Verbindlichkeiten rechtlich bestehen und den Erblasser im Todeszeitpunkt wirtschaftlich belastet haben. An dieser wirtschaftlichen Belastung fehlt es, wenn der Erblasser als Schuldner davon ausgehen konnte, die Verpflichtungen unter normalen Umständen nicht selbst erfüllen zu müssen. Mit dem zusätzlichen Erfordernis einer wirtschaftlichen Belastung weicht das Erbschaftsteuerrecht vom Zivilrecht ab (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 27. Juni 2007 II R 30/05, BFHE 217, 190, BStBl II 2007, 651, m.w.N.). Aufgrund dieser Abweichung ist das von der Klägerin angeführte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Oktober 1986 IVa ZR 143/85 (BGHZ 98, 382), das zur Berechnung eines Pflichtteilsanspruchs ergangen ist, nicht einschlägig.

b) Ob der Erblasser im Todeszeitpunkt mit einer Pflichtteilsschuld wirtschaftlich belastet war, ist eine Frage des Einzelfalls, die der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO verleiht.

c) Im Übrigen ergeben sich weder aus den vom FG getroffenen Feststellungen noch aus dem Vorbringen der Klägerin Anhaltspunkte dafür, dass V bei Eintritt des Erbfalls damit rechnen musste, den Pflichtteilsanspruch der Klägerin erfüllen zu müssen, und dass er deshalb durch den Anspruch wirtschaftlich belastet gewesen sein könnte. Der Anspruch war bereits gemäß § 2332 Abs. 1 BGB verjährt, so dass V die Erfüllung hätte verweigern können (§ 214 Abs. 1 BGB). Die Klägerin hatte zudem von der Verfolgung des Anspruchs gegen V nach ihrem Vortrag wegen dessen schlechten Gesundheitszustands und der Schwierigkeiten bei der Erfüllung des Anspruchs abgesehen.

 

Fundstellen

Haufe-Index 2185902

BFH/NV 2009, 1441

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Top-Themen

    Steuerfachangestellte am Schreibtisch mit Laptop frontalansicht

    Steuerberatungsgebühren: Möglichkeiten und Spielräume der Abrechnung

    mehr

    Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Omnibus-Paket I: Nachhaltigkeit

    mehr

    Jahreswechsel-Kampagne 2025 2026

    Relevante Gesetzesänderungen, Verwaltungsanweisungen und BFH-Entscheidungen

    mehr

    Parkplatz E-Auto Ladestation E-Mobilität

    Elektrofahrzeuge – Steuerliche Behandlung des Aufladens beim Arbeitgeber

    mehr

    Fachkräftemangel Vorstellungsgespräch leere Stühle auf Flur

    Geringwertige Wirtschaftsgüter 2026

    mehr

    Dienstwagen Auto Firmenwagen Rückspiegel

    Pkw-Nutzung: Welche Varianten Unternehmer wählen können

    mehr

    Green Transformation Symbolbild

    ESRS VSME: Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU

    mehr

    Kleines Flugzeug

    Repräsentationskosten

    mehr

    Mitarbeiter in einem Lager

    Stichprobeninventur

    mehr

    Hand gibt Münze in Einmachglas als Spardose

    Rückstellung für Betriebsprüfung

    mehr

    Downloads

    Controller Magazin Special 2023

    Innovative Software für das Controlling

    mehr

    Whitepaper Sustainability Fin

    Kostenloses Whitepaper: Nachhaltigkeit

    mehr

    CM SWK 2017

    Controller Magazin Spezial Software 2017

    mehr

    Zum Haufe Shop
    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Jahresabschluss-Analyxe: Bilanzen lesen, verstehen und gestalten
    Bilanzen lesen, verstehen und gestalten

    Anhand eines Fallbeispiels, dem die Werte eines realen Unternehmens zugrunden liegen, wird Schritt für Schritt eine Jahresabschluss-Analyse durchgeführt. Zahlreiche zusätzliche Beispiele veranschaulichen auch komplexe Zusammenhänge.


    Erbschaftsteuer- und Schenk... / § 10 Steuerpflichtiger Erwerb
    Erbschaftsteuer- und Schenk... / § 10 Steuerpflichtiger Erwerb

      (1)[1] 1Als steuerpflichtiger Erwerb gilt die Bereicherung des Erwerbers, soweit sie nicht steuerfrei ist (§§ 5, 13, 13a, 13c, 13d, 16, 17 und 18)[2] [Bis 30.06.2016: (§§ 5, 13, 13a, 13c, 16, 17 und 18)]. 2In den Fällen des § 3 gilt unbeschadet Absatz 10 ...

    4 Wochen testen

    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren