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BAG Urteil vom 18.10.1979 - 3 AZR 550/78

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Leitsatz (redaktionell)

1. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Widerruf von Versorgungszusagen wegen grober Treupflichtverletzungen des Arbeitnehmers (zusammenfassend: BAG 1969-02-10 3 AZR 4/67 = BAGE 20, 298 = AP Nr 2 zu § 119 BGB) ist unter Geltung des Gesetzes zur Anerkennung der betrieblichen Altersversorgung vom 1974-12-19 (BGBl I 1974, 3610) nicht mehr uneingeschränkt aufrechtzuerhalten.

2. Verstöße eines Arbeitnehmers können die Verweigerung von Versorgungsleistungen nur noch dann rechtfertigen, wenn sie so schwer wiegen, daß die Berufung auf die Versorgungszusage arglistig erscheint (im Anschluß an BGH 1971-01-07 II ZR 23/70 = BGHZ 55, 274 = AP Nr 151 zu § 242 BGB Ruhegehalt).

3. Der Einwand der Arglist liegt nahe, wenn eine fristlose Kündigung möglich gewesen wäre, bevor eine Versorgungsanwartschaft unverfallbar wurde, der Arbeitgeber diese Möglichkeit jedoch nur deshalb nicht rechtzeitig genutzt hat, weil der Arbeitnehmer seine Verfehlungen verheimlichen konnte.

4. Unentschieden bleibt, ob im Hinblick auf BetrAltersversorgG § 17 Abs 3 S 3 ein Arbeitnehmer in einem Vertrag über die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses auf seine unverfallbar gewordene Versorgungsanwartschaft verzichten kann.

 

Normenkette

BGB § 242; BetrAVG §§ 1, 17

 

Verfahrensgang

LAG Hamburg (Entscheidung vom 11.01.1978; Aktenzeichen 5 Sa 16/77)

 

Fundstellen

Haufe-Index 438666

BAGE 32, 139-149 (LT1-4)

BAGE, 139

BB 1980, 470-471 (LT1-4)

DB 1980, 500-501 (LT1-4)

NJW 1980, 1127

NJW 1980, 1127-1128 (LT1-4)

BetrR 1980, 179-180

ARST 1980, 90-91 (LT2-3)

BetrAV 1980, 75-76 (LT1-4)

BlStSozArbR 1980, 137 (T1-4)

KTS 1980, 247-253 (LT1-4)

SAE 1982, 250-254 (LT1-4)

WM IV 1980, 1017-1020 (LT1-4)

ZIP 1980, 198

ZIP 1980, 198-200 (LT1-4)

AP § 1 BetrAVG Treuebruch (LT1-4), Nr 1

AR-Blattei, Betriebliche Altersversorgung Entsch 47 (LT1-4)

AR-Blattei, ES 460 Nr 47 (LT1-4)

EzA § 242 BGB Ruhegeld, Nr 82 (LT1-4)

MDR 1980, 435 (LT1-4)

VersR 1980, 469-471 (LT1-4)

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