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AG Essen Beschluss vom 01.09.2009 - 160 IN 107/09

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Normenkette

InSO § 157; InsO §§ 5, 160, 35 Abs. 2, § 8 Abs. 3, §§ 207, 271

 

Tenor

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichte Essen unter HRB 18928 eingetragenen Karstadt Warenhaus GmbH, Theodor-Althoff-Str. 2, 45133 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Stefan Herzberg, Theodor-Althoff-Str. 2, 45133 Essen, Marco Schöner, Theodor-Althoff-Str. 2, 45133 Essen, Dr. Emmanuel Siregar, Theodor-Althoff-Str. 2, 45133 Essen, Dr. Thomas Toepfer, Theodor-Althoff-Str. 2, 45133 Essen und Andreas Weuster, Theodor-Althoff-Str. 2, 45133 Essen

Geschäftszweig: Handelsgeschäfte und Dienstleistungen aller Art, die mit dem Betrieb von Einzelhandelsunternehmen, insbesondere dem Betrieb von Warenhäusern, zusammenhängen

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2009, um 09:31 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 09.06.2009 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Klaus Hubert Görg, Ruhrallee 175, 45136 Essen, Telefon: 0201 437761800, Fax: 0201 437761880.

Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Rolf Otto Neukirchen, Zweigertstraße 28-30, 45130 Essen,

mit dem Aufgabenkreis:

  • Anmeldung der Insolvenzforderungen der Schuldnerin gegen andere insolvente Gesellschaften des ARCANDOR-Konzerns.
  • Überprüfung, Verhandlung und ggf. Neuvereinbarung der Preise für Lieferungen und Leistungen der Schuldnerin an andere insolvente Gesellschaften des ARCANDOR Konzerns.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.10.2009 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in An...

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