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Zustimmungsverweigerung des BR bei personellen Einzelmaßnahmen

Stephanie Thelen
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Zusammenfassung

 
Überblick

Das Zustimmungsverfahren bei personellen Einzelmaßnahmen beginnt mit der vollständigen Vorlage aller notwendigen Unterlagen durch den Arbeitgeber. Binnen einer Woche hat der Betriebsrat zu entscheiden. Will er die Zustimmung verweigern, so muss er dies gemäß der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Gründe bezogen auf den jeweiligen Einzelfall nachvollziehbar ausführen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Verweigerung der Zustimmung bei personellen Einzelmaßnahmen ist in § 99 Abs. 2 Nrn. 1–6 BetrVG geregelt.

1 Gründe für die Verweigerung der Zustimmung

Die Sicherung der Beteiligung ist verfahrensrechtlich besonders geregelt.

Der Betriebsrat hat im Rahmen seines Mitbestimmungsrechts nach § 99 BetrVG 3 Reaktionsmöglichkeiten:

  • Er kann ausdrücklich seine Zustimmung erklären,
  • er braucht sich nicht zu äußern, sodass seine Zustimmung nach Fristablauf als erteilt gilt (dasselbe Ergebnis hat es, wenn er sich verspätet oder nicht ordnungsgemäß äußert),
  • er kann seine Zustimmung verweigern.

Der Betriebsrat ist in seiner Entscheidung frei, ob er auch bei Vorliegen eines triftigen Grundes die Zustimmung verweigern will oder nicht. Der Betriebsrat kann gegen die beabsichtigte personelle Einzelmaßnahme Einwendungen jeder Art vorbringen. Das Gesetz zwingt den Arbeitgeber jedoch nur, eine schriftliche, innerhalb einer Woche nach Unterrichtung durch den Arbeitgeber ihm zugegangene und auf die in § 99 Abs. 2 Nrn. 1–6 BetrVG genannten Gründe bezogene Zustimmungsverweigerung zu beachten.

Bei den Verweigerungsgründen sind die folgenden Fallgruppen, bezogen auf die jeweilige Einzelmaßnahme, zu unterscheiden:

1.1 Verstoß der Maßnahme gegen Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Unfallverhütungsvorschrift

Die Zustimmung des Betriebsrats kann gemäß § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG verweigert werden, wenn die personelle Einzelmaßnahme gegen ein Gesetz, eine sonstige Rechtsvorschrift, eine behördliche Anordnung, eine Bestimmung in einem Ta...

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