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Teil B: Grundlagen steuerlicher Verrechnungspreise / 5.2.4 Steuerliche ausländische F&E-Förderung

Jörg Hanken
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Viele Staaten bieten Förderungen für bestimmte Regionen und/oder Industrien an, die jährlich wechseln können. Die größte Dynamik der Staaten (außer Deutschland) ist derzeit im Bereich der Forschung und Entwicklung zu erkennen. Dabei sind im Wesentlichen drei Kategorien zu unterscheiden:

  • "Patent-/Innovationsbox": begünstigte Besteuerung von Lizenzeinnahmen
  • "R&D tax credit": Steuergutschriften in Relation zu R&D-Aufwendungen
  • "R&D super deduction": erhöhte Abzugsfähigkeit von R&D-Aufwendungen

Beispielsweise bietet Frankreich einen R&D Tax Credit von derzeit 30 %[189] an. Das heißt, eine Konzerngesellschaft, die in Frankreich forscht und entwickelt, erhält eine Steuergutschrift i. H. v. 30 % auf deren Entwicklungskosten. Und das auch dann, wenn die Steuergutschrift die zu zahlende Steuer übersteigt. Gerade für F&E-Abteilungen und Investitions-Controller sollten solche Förderungen doch äußerst attraktiv sein, weil letztlich Frankreich dem Unternehmen ein zusätzliches R&D-Budget i. H. v. 30 % schenkt. Bedauerlich wäre es in der Praxis, wenn Unternehmen diese Förderung nicht in Anspruch nehmen würden, weil sie z. B. EBIT-gesteuert sind und sich die Steuergutschrift nicht (positiv) auf den EBIT auswirkt. Gesellschafter/Aktionäre interessieren sich nämlich sicherlich stark für den (erhöhten) Cashflow und vor allem für den ausschüttbaren Gewinn, der noch immer nach Steuern ermittelt wird.

Selbstverständlich sollte jedes Unternehmen die Details der Förderprogramme im Einzelfall prüfen (lassen). Folgende beispielhafte Fragen spielen eine zentrale Rolle:

  • Welche Art von Intellectual Property und R&D wird gefördert? Neu- oder auch Weiterentwicklungen? Grundlagenforschung? Angewandte, seriennahe Entwicklung? Beschränkt auf bestimmte Industrien/Technologien?
  • Wie werden die R&D-Kosten defin...

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