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Nachhaltige Beschaffung: Allgemeine Rolle des Einkaufs i ... / 6 Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)

Prof. Dr. Wanja Wellbrock
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Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein zentrales klimapolitisches Instrument der Europäischen Union im Rahmen des "Fit-for-55"-Pakets. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2023/956. Ziel des Mechanismus ist es, Carbon-Leakage-Effekte zu verhindern, also die Verlagerung CO2-intensiver Produktionsprozesse in Drittstaaten mit geringeren oder fehlenden Klimastandards. Während Produzenten innerhalb der EU ihre Emissionen bereits über das europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS) bepreisen müssen, sorgt CBAM dafür, dass für bestimmte emissionsintensive Importe ein vergleichbarer CO2-Preis anfällt. Klimapolitik wird damit unmittelbar in die ökonomischen Rahmenbedingungen internationaler Beschaffungsentscheidungen überführt.

Der Mechanismus wurde mehrstufig eingeführt. Nach einer Übergangsphase vom 1. Oktober 2023 bis zum 31. Dezember 2025, in der ausschließlich Berichtspflichten bestanden und Unternehmen die in importierten Waren enthaltenen direkten sowie – sektorspezifisch – indirekten Emissionen quartalsweise melden mussten, ist seit dem 1. Januar 2026 die finanzielle Verpflichtung in Kraft. Importierende Unternehmen haben nun CBAM-Zertifikate in Höhe der eingebetteten Emissionen zu erwerben, wobei im Ursprungsland gezahlte CO2-Preise angerechnet werden können. Der Zertifikatspreis orientiert sich am durchschnittlichen EU-ETS-Auktionspreis. Parallel dazu werden die bislang gewährten kostenlosen Emissionszertifikate für EU-Produzenten schrittweise bis 2034 reduziert. Betroffen sind emissionsintensive Sektoren wie Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff und Strom sowie bestimmte Vor- und Zwischenprodukte. Eine perspektivische Ausweitung auf weitere Produktgruppen ist politisch angelegt.

Im Unterschied zu den durch das EU-Omnibus-Paket mo...

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