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Mitarbeiterbindung und Beschäftigungsfähigkeit: Ein Grun ... / 8 Beitrag des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu Mitarbeiterbindung und Beschäftigungsfähigkeit

Waldemar Junior
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Seit der 2019 weiterentwickelten Ausbildung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit wird ein deutlich ganzheitlicheres Verständnis für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit vermittelt.[1]

Sowohl der Schutzaspekt mit dem Ziel der Vermeidung jeglicher Gesundheitsschäden, als auch die Förderung der Gesundheit durch Stärkung der betrieblichen und individuellen Ressourcen wird gleichrangig gesehen. Das erfordert einen erweiterten Blick auf die vielfältigen Wechselwirkungen, in denen der Mensch innerhalb seines Arbeitslebens steht.

Konkret kann dies bedeuten:

  • Eine systemisch angelegte Beurteilung der möglichen gesundheitlichen Einwirkungen der Arbeitsumgebung und Einsatz entsprechender Schutzmaßnahmen.
  • Die Berücksichtigung der individuellen Leistungsvoraussetzungen des Menschen. Sie entscheiden über den Grad von Belastung und Beanspruchung (körperlich, geistig, emotional) und spiegeln seine persönliche Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft wider.
  • Die Erfassung, Förderung, Weiterentwicklung der zur Verfügung stehenden individuellen Ressourcen (betriebsintern/extern) des Einzelnen. Je passgenauer Anforderungen und Ressourcen in Übereinstimmung gebracht werden können, desto menschengerechter und gesünder kann Arbeit gestaltet werden. Die Beurteilung psychischer Belastungsfaktoren bei der Gefährdungsbeurteilung ist dabei unerlässlich. Abb. 5 skizziert ohne Anspruch auf Vollständigkeit Maßnahmen, die Mitarbeiterbindung und zugleich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit fördern.

    Abb. 5: Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung sowie Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

In jedem dieser Felder finden die Akteure für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Betriebspsychologen, Betriebsrat, Gesundheitsmanager, Personalabteilung etc.) ...

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