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KI: Europäische KI-Verordnung im Überblick (KI-VO)

Alex Worobjow
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Zusammenfassung

 
Überblick

Der Beitrag beleuchtet die EU-Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI-Verordnung, engl.: AI Act) mit speziellem Blick auf Personalthemen und geht hierbei auf mögliche Auswirkungen und Verantwortlichkeiten bei Unternehmen ein.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Art. 3 Abs. 1, Art. 4, Art. 13, Art. 25, Art. 26 Art. 50 KI-VO

1 Einführung

Die KI-Verordnung der Europäischen Union verfolgt das Ziel, einen umfassenden rechtlichen Rahmen für den Einsatz von künstlicher Intelligenz zu schaffen. Sie soll vor allem Transparenz und Rechtssicherheit gewährleisten, die Akzeptanz von KI-Technologien erhöhen und diese mit europäischen Werten und Grundrechten in Einklang bringen. Gleichzeitig strebt die EU an, auch global einen Standard für den ethischen Einsatz von KI zu setzen.

Die Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz. Risikobasiert bedeutet, dass KI-Systeme entsprechend der potenziellen Risiken, die sie für die Gesellschaft oder den Einzelnen darstellen, unterschiedlich reguliert werden. Also bspw. etwa nicht nach der technischen Ausgestaltung oder des Wirtschaftszweigs.

Von zentraler Bedeutung ist, wie genau der Gesetzgeber "KI-Systeme" für die Verordnung definiert. Gemäß Art. 3 Nr. 1 KI-VO lautet die Definition:

"... ein maschinengestütztes System, das für einen in unterschiedlichem Grade autonomen Betrieb ausgelegt ist und das nach seiner Betriebsaufnahme anpassungsfähig sein kann und das aus den erhaltenen Eingaben für explizite oder implizite Ziele ableitet, wie Ausgaben, wie etwa Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen erstellt werden, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können."

Die Definition soll sich offenbar nicht auf solche Systeme erstrecken, die ausschließlich nach von Menschen aufgest...

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