1 Ausweis und Untergliederung
Die IFRS-Bilanz ist, mit Ausnahmen insbesondere für Banken, nicht nach der Liquiditätsnähe zu gliedern, sondern nach der Fristigkeit. Die Aktivseite der IFRS-Bilanz ist in langfristige Vermögenswerte einerseits und kurzfristige Vermögenswerte andererseits zu unterteilen. Die langfristigen Vermögenswerte entsprechen (mit Ausnahme der aktiven latenten Steuern) im Wesentlichen dem Anlagevermögen nach HGB. Innerhalb des "Anlagevermögens" selbst sind vier (ggf. fünf) Kategorien zu unterscheiden:
- immaterielle Vermögenswerte,
- Sachanlagen,
- als Finanzanlagen gehaltene Immobilien (investment properties),
- Finanzanlagen
- ggf. Nutzungsrechte nach IFRS 16
Nur die investment properties finden in der HGB-Bilanz keine Entsprechung. Sie beinhalten Grundstücke und Bauten, die einerseits kein Umlaufvermögen darstellen, andererseits nicht vom Betrieb selbst genutzt werden, sondern z. B. vermietet werden. Aufgrund der fehlenden Einbindung in die betrieblichen Prozesse und der funktionalen Nähe zu Finanzinvestments sieht IAS 40 einen gesonderten Ausweis und besondere Bewertungsvorschriften vor. verwiesen.
Für die Nutzungsrechte als Leasingverträge gem. IFRS 16 besteht ein Wahlrecht zwischen Aufnahme in den Bilanzposten, in den das Leasingobjekt ausgewiesen würde (also meist Sachanlagen oder eine Unterposition davon) oder getrenntem Ausweis (IFRS 16.47).
Im Anhang werden weitere Untergliederungen vorgenommen (vgl. folgende Tabelle).
| LANGFRISTIGES VERMÖGEN |
| Immaterielle Vermögenswerte (Intangible Assets) |
| Geschäfts- oder Firmenwert |
XX |
|
| Software |
XX |
|
| Lizenzen |
XX |
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| Gewerbliche Schutzrechte und Konzessionen |
XX |
|
| Rezepte, Know-how usw. |
XX |
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| Warenzeichen, Markennamen, Verlagsrechte |
XX |
XX |
| Sachanlagen (Property, Plant, Equipment) |
| Unbebaute Grundstücke |
XX |
|
| Grundstücke und Gebäude |
XX |
|
| Maschinen und technische... |