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Hochbau

Dipl.-Ing. Andreas Voigt, Dr. Reinhard M. Obermaier
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Zusammenfassung

 
Begriff

Hochbau ist ein Teilbereich des Bauwesens und bezieht sich auf das Planen und Errichten von Gebäuden, also baulicher Anlagen, die von Menschen genutzt werden und sich weitgehend über dem Erdboden befinden (auch Kellergeschosse). Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen; eine Verbindung mit dem Boden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Baustellenverordnung (BaustellV)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention"
  • DGUV-V 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"
  • DGUV-V 38 "Bauarbeiten"
  • DGUV-V 79 "Verwendung von Flüssiggas"
  • Musterbauordnung (MBO)
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

1 Rechtlicher Rahmen

1.1 Baurecht

Hochbau unterliegt dem Baurecht, das sich v. a. auf die sichere Nutzung, auch unter allgemeinen Interessen, bezieht. In Deutschland ist das Baurecht landesspezifisch und damit in den Landesbauordnungen mit ergänzenden Richtlinien und technischen Baubestimmungen geregelt.

Über diese allgemeinen Interessen hinaus werden dort auch die Rollen und Verantwortungen der am Bau Beteiligten benannt:

  • Der Bauherr muss dafür sorgen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften, erforderlichen Anträge, Anzeigen und Nachweise erfolgen und Entwurfsverfasser, Unternehmen und Bauleitung bestimmt werden.
  • Der Bauleiter ist verantwortlich für den sicheren bautechnischen Betrieb der Baustelle, insbesondere ist auf das gefahrlose Ineinandergreifen der Arbeiten der Unternehmer zu achten. Die Vera...

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