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Gesetzesradar öffentlicher Dienst / 3.8 Elterngeld-Einkommensgrenze

Haufe-Lexware Redaktion
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Gesetzestitel: Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024

Stand im Gesetzgebungsverfahren

 
Referentenentwurf Regierungsentwurf Bundestag Bundesrat Verkündung
veröffentlicht am 28.12.2023 verabschiedet am 8.1.2024 beschlossen am 2.2.2024 beschlossen am 22.3.2024 im BGBl I 2024 Nr. 107

Wesentliche Inhalte in Bezug auf Elterngeld und Elternzeit

  • Für ab dem 1.4.2024 geborene Kinder wurden die Einkommensgrenzen für den Bezug von Elterngeld auf 150.000 EUR (für Alleinerziehende) bzw. 200.000 EUR (für Paare) herabgesetzt
  • Ab dem 1.4.2024 ist ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld durch beide Elternteile nur für einen der ersten 12 Lebensmonate des Kindes möglich
  • Ab 1.1.2025 Einkommensgrenze für Paare: 175.000 EUR


Anzuwenden ab: 1.4.2024: Art. 7 und 1.4.2025: Art. 1 Nr. 1

 
Praxis-Tipp

Handlungsempfehlung

Bei Fragen oder entsprechenden Anträgen sollte ggf. eine Beratung der Arbeitnehmer durch HR erfolgen, um etwaigen Missverständnissen und Unmut vorzubeugen.

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