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Freiwillige Krankenversicherung: Kündigungsfristen und Wechselmöglichkeiten für Arbeitnehmer

Norbert Minn
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Zusammenfassung

 
Überblick

Dieser Beitrag befasst sich nicht mit Arbeitnehmern, die aufgrund der Höhe ihres Entgelts versicherungsfrei werden oder mit Arbeitnehmern, die wegen Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungspflichtig werden. Hier geht es ausschließlich um Arbeitnehmer, die bereits freiwillig versichert sind und ihre Krankenversicherung wechseln möchten. Was ist hier zu beachten?

Die Gründe für den Wechsel der Krankenversicherung sind vielfältiger Natur: Sei es aufgrund der Beitragshöhe oder wegen Unzufriedenheit mit der bisherigen Krankenversicherung oder wegen eines bestimmten Leistungsportfolios. Freiwillig Krankenversicherte haben sowohl die Möglichkeit, zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse als auch in die private Krankenversicherung (PKV) zu einem privaten Versicherungsunternehmen zu wechseln. Dabei ist jedoch die Bindungsfrist von 12 Monaten an die gesetzliche Krankenversicherung zu berücksichtigen; außerdem muss die Kündigungsfrist eingehalten werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: § 191 Nr. 3 SGB V sieht vor, dass die freiwillige Mitgliedschaft mit dem Wirksamwerden der Kündigung endet und verweist hierzu auf § 175 Abs. 4 SGB V. In § 175 Abs. 4 SGB V ist geregelt, unter welchen Regularien freiwillige Mitglieder ihr Krankenkassen-Wahlrecht ausüben können.

1 Kündigung der freiwilligen Mitgliedschaft

1.1 Kündigungsfrist

Ein freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichertes Mitglied kann seine Mitgliedschaft kündigen, wenn es die 12-monatige Bindungsfrist[1] erfüllt hat und in eine andere gesetzliche Krankenkasse oder zu einem privaten Versicherungsunternehmen wechseln will.

Grundsätzlich ist dabei eine Kündigungsfrist einzuhalten. Diese ist so gestaltet, dass die freiwillige Mitgliedschaft zum Ablauf des übernächsten Monats endet. Diese Frist wird von dem Monat an gerechnet, in dem ...

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