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Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwec ... / [Ohne Titel]

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Vorsitzender RiFG Dipl.-Finw. Dr. Sascha Bleschick[*]

Das BMF hat sein Schreiben zur Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden "Einzelfragen zu § 35c EStG" (BMF v. 14.1.2021 – IV C 1 -S 2296-c/20/10004 :006 – DOK 2021/0031094, BStBl. I 2021, 103 = EStB 2021, 75 [Bleschick]; vgl. dazu Bleschick, EStB 2021, 211 [Teil I] und Bleschick, EStB 2021, 262 [Teil II]) neu gefasst. Das neue BMF-Schreiben v. 21.8.2025 (BMF v. 21.8.2025 – IV C 1 - S 2296-c/00004/018/050 – DOK COO.7005.100.2.12790138, BStBl. I 2025, 1609 = EStB 2025, 372 [Bleschick]) ersetzt das 2021er BMF-Schreiben und tritt ergänzend zum Schreiben des BMF v. 23.12.2024 – IV C 1-S 2296-c/20/10003 :008 – DOK 2024/1122436, BStBl. I 2025, 39 in Kraft, das wiederum das amtliche Muster der für die Steuerermäßigung nach § 35c EStG notwendigen Bescheinigung (sog. Musterbescheinigung) und weitere Bestimmungen enthält. Die Neufassung beginnt mit einer Liste der im neuen BMF-Schreiben verwendeten, dem Praktiker aber geläufigen Abkürzungen. Das aktualisierte BMF-Schreiben ist aber auch durch neue Abschnittsüberschriften systematisiert und darüber hinaus insgesamt neu durchnummeriert worden. Im Folgenden werden allein die inhaltlichen Änderungen durch die Neufassung dargestellt.

[*] Der Autor ist beim FG Münster Vorsitzender Richter am FG und war u.a. Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim BFH sowie beim BVerfG.

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