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Finnland / 2 Mitarbeitereinsatz im Ausland

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2.1 Vertragliche Ausgestaltung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte der Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen. Denn zumindest eine längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Neben Regelungen zum Zeitraum des Auslandseinsatzes und zur Vergütung sollte das auf den Vertrag anwendbare Recht festgelegt werden.[1]

[1]

Weitere Informationen zur Vertragsgestaltung s. Mitarbeitereinsatz im Ausland: Vertragsgestaltung und anwendbares Recht.

2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaates zu beachten.[1]

[1]

Weitere Informationen zu den Pflichten des Arbeitgebers s. Mitarbeitereinsatz im Ausland: Besondere Arbeitgeberpflichten und Beendigung des Einsatzes.

2.3 Meldepflichten bei Entsendungen

Arbeitgeber und Selbstständige, die vorübergehend in Finnland tätig sind, unterliegen der finnischen Meldepflicht.[1]

[1]

Weitere Informationen zu den EU-Meldepflichten s. Meldepflichten bei Mitarbeiterentsendungen innerhalb der EU, des EWR und in der Schweiz.

2.3.1 Meldung an die finnische Arbeitsschutzbehörde

Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Finnland vorübergehend beschäftigt ist, eine Meldung an die finnische Arbeitsschutzbehörde übermitteln. Die Meldung muss vor Beginn der Entsendung oder spätestens am ersten Arbeitstag der Arbeitsschutzbehörde vorliegen. Im Rahmen der Meldung müssen unter anderem Angaben

  • zum Unternehmen in Deutschland,
  • zur ausländischen Steuernummer oder finnischen Firmennummer,
  • zum finnischen Auftraggeber,
  • zum Vertreter in Finnland und
  • zur Entsendung (Anzahl der Mitarbeiter m...

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