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Fair Pay Gehaltssystem: Baukasten / 2 Faire Gehaltskurve

Dr. Stefan Waschmann
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Neben diskriminierungsfreien Kriterien zur Bewertung von Stellen und somit Herstellung von Geschlechtsneutralität in der Bildung von Gehältern stellt sich die Frage, ob eine geschlechtsneutrale Betrachtung von Gehältern ausreicht, um faire Gehälter zu bilden.

Man stelle sich vor: Wir bilden zwar nach geschlechtsneutralen Kriterien die Gehälter, der Mindestlohn erlaubt es aber Alleinerziehenden nicht, ein bescheidenes Leben zu bestreiten. Eine solche Situation führt zwar dann zu Equal Pay – aber Männer wie Frauen können dann von ihrem Gehalt dennoch nicht leben.

Darum benötigt es neben geschlechtsneutraler Bildung von Gehältern auch eine faire Gehaltskurve. Diese kennzeichnet einige Eckpunkte, die für alle Unternehmen gleich sind. Denn in einem zunehmend durchlässigen Arbeitskräftemarkt sind Branchen und Orte heute nicht mehr völlig losgelöst voneinander. Dazu gehören:

  • Ein bedarfsgerechter Mindestlohn: Der einfachste und gleichzeitig am besten nachvollziehbare Ansatz ist hierbei, sich an der EU Mindestlohn Definition gemäß Mindestlohnrichtlinie der EU (2022/2041) zu orientieren: Demnach sollte ein Mindestlohn ca. 60 % des Mediangehalts des jeweiligen Landes ausmachen. Mit diesem Ansatz landet man in der Regel auch nahe an Werten anderer Konzepte, die versuchen faire, "lebenswerte" Mindestlöhne zu bemessen.
  • Ein konservatives Kurvenwachstum – zwischen dem niedrigsten und höchsten Gehalt der Gehaltstabelle sollte im Idealfall maximal der Faktor ("Spreizung") 6 liegen. Bei Verwendung von zeitlichen Abgeltungen (All-In) im oberen Bereich sowie Leistungsabgeltungen kann maximal Faktor 8 herangezogen werden.
  • Leistungskomponenten nur unter Verwendung objektiver Kriterien und nur dort, wo die Stelle tatsächlich einen Einfluss auf die verwendeten Kriterien ausüben kann. Grundsätzlich s...

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