Prof. Dr. Wanja Wellbrock
In ESRS E1 ist die Offenlegung der Unternehmensstrategie zur Eindämmung des Klimawandels ein zentraler Baustein. Der Teilstandard ESRS E1-1 verpflichtet Unternehmen zur Darlegung eines sogenannten "Übergangsplans" ("Transition Plan"), in dem erläutert wird, wie sie eine klimaneutrale Unternehmensentwicklung bis spätestens 2050 anstreben. Dieser Plan muss im Einklang mit dem 1,5°C-Ziel des Pariser Abkommens, den europäischen Klimazielen sowie einschlägigen sektoralen Reduktionspfaden stehen.
Der Übergangsplan nach ESRS E1-1 muss vor allem folgende Elemente enthalten:
- Eine Langfriststrategie zur Minderung von Treibhausgasemissionen, einschließlich eines konkreten Zielhorizonts im Einklang mit den EU-Klimazielen und dem Pariser Abkommen.
- Zwischenziele mit einer klaren zeitlichen Staffelung, etwa zur Halbierung der Emissionen bis 2030.
- Maßnahmen zur Emissionsminderung entlang der betrieblichen Aktivitäten und der vor- sowie nachgelagerten Wertschöpfungskette.
- Eine Darstellung der Integration klimabezogener Aspekte in Geschäftsmodell und Strategie.
- Die finanziellen Auswirkungen, z. B. geplante Investitionen.
Für den Einkauf ist insbesondere die Verpflichtung zur Offenlegung von Scope-3-Emissionen von Bedeutung – konkret Kategorie 1 ("Eingekaufte Güter und Dienstleistungen"). In vielen Branchen machen diese Emissionen über 70 % des gesamten CO2-Footprints eines Unternehmens aus. Einkaufsabteilungen sind daher wesentlich daran beteiligt, emissionsintensive Vorprodukte, Rohstoffe, Transportwege oder Lieferantenpraktiken zu erfassen, zu bewerten und systematisch in die Dekarbonisierungsstrategie einzubinden.
Darüber hinaus ergeben sich operative Steuerungsaufgaben im Einkauf:
- Integration von CO2-Zielen in Ausschreibungen und Lieferantenbewertungen
- Einführung klimaspezifischer Vertra...