Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Datenerfassung in der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung: Konsolidierungskreis und weitere Beteiligungsverhältnisse in der Lieferkette

Prof. Dr. Karina Sopp, Dr. Martin Altenburger
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

1 Ausgangssituation

Der konsolidierte Nachhaltigkeitsbericht stellt gegenüber dem Konzernabschluss insofern eine Besonderheit dar, als vollkonsolidierte Tochterunternehmen, die in einer konsolidierten Erklärung erfasst sind, von der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts auf Gesellschaftsebene befreit sind. Dieses Konzernprivileg gem. Art. 19a Abs. 3 und Art. 29a Abs. 3 der sog. Bilanz-Richtlinie[1], i. d. F. nach Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)[2], ist für alle Gesellschaften relevant, die aufgrund der Bestimmungen der CSRD ansonsten auch auf Gesellschaftsebene berichtspflichtig wären. Durch die umfassende Ausweitung bei der Abgrenzung von berichtspflichtigen Unternehmen durch die CSRD trifft dies zukünftig auf zahlreiche Gesellschaften zu – dies gilt insbes. für große Kapitalgesellschaften für Berichtsjahre ab 2025. Die Befreiungen finden sich gem. Referentenentwurf für das CSRD-Umsetzungsgesetz vom 22.3.2024 in den Entwurfsfassungen von §§ 289b, 315b HGB wieder.[3] Im Folgenden wird aufgrund des noch laufenden Gesetzgebungsverfahrens zur Umsetzung der CSRD jeweils Bezug auf die Bilanz-Richtlinie genommen.

Keine Befreiung von der Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt, wenn Unternehmen zwar in einem Beteiligungsverhältnis zu einem Mutterunternehmen stehen, das einen konsolidierten Nachhaltigkeitsbericht erstellt, diese Unternehmen aber nicht als Tochterunternehmen vollkonsolidiert werden, sondern bspw. als Gemeinschaftsunternehmen nur anteilsmäßig einbezogen werden. Jene Unternehmen werden regelmäßig als Bestandteile der Lieferkette ebenfalls mit umfassenden Informationen im konsolidierten Nachhaltigkeitsbericht vertreten sein. Dennoch ist das Ausmaß der für den Nachhaltigkeitsbericht erforderlichen Daten im Vergleich zu Tochterunternehmen –deutlich geringer.

Aus der Abgrenzung des Konsolidierungskreises ergeben sich folglich weitreichende Folgen – mit unterschiedlichen Vor- und Nachteilen – für die Erstellung des konsolidierten Nachhaltigkeitsberichts. Dieser Beitrag zeigt auf, wie Unternehmen, an denen Beteiligungen (in einem mind. maßgeblichen Umfang) gehalten werden, in dem konsolidierten Nachhaltigkeitsbericht zu berücksichtigen sind und welche Konsequenzen dies für die Datenerfassung in der Unternehmensgruppe und mit Blick auf Beteiligungen an Unternehmen, die Bestandteil der Lieferkette sind, hat.

[1] Richtlinie 2013/34/EU, ABl. EU Nr. L 182/19 v. 29.6.2013 i. d. F. v. 9.1.2024, zuletzt geändert durch die Delegierte Richtlinie (EU) 2023/2775 v. 17.10.2023, ABl. EU Nr. L 2775/1 v. 21.12.2023.
[2] Richtlinie 2022/2464/EU, ABl. EU Nr. L 322/15 v. 16.12.2022; siehe auch den Referentenentwurf zur Richtlinienumsetzung https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2024_CSRD_UmsG.html, Abruf 26.3.2024.
[3] Referentenentwurf des BMJ für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD-Umsetzungsgesetz) vom 22.3.2024, https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2024_CSRD_UmsG.html, Abruf 28.3.2024.

2 Zur Berichterstattung Verpflichtete im Überblick

Zur Erstellung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht verpflichtet sind gem. CSRD bzw. gem. Art. 19a Bilanz-Richtlinie:[1]

  • alle an einem regulierten Markt in der EU notierten Unternehmen – mit Ausnahme von Kleinstunternehmen –;
  • alle weiteren großen Unternehmen mit Sitz in der EU, welche die Größenmerkmale gem. Art. 3 Abs. 4 der Bilanz-Richtlinie[2] überschreiten (Bilanzsumme: 25 Mio. EUR; Nettoumsatzerlöse: 50 Mio. EUR; durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs Beschäftigten: 250) und bei denen es sich entweder um Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften gleichgestellte Rechtsformen, z. B. GmbH & Co. KG, oder um Versicherungsunternehmen oder Kreditinstitute handelt;
  • Unternehmen aus Drittstaaten, sofern diese Unternehmen (a) entweder an einem geregelten Markt in der EU notieren oder (b) Nettoumsatzerlöse von über 150 Mio. EUR in den vergangenen beiden Geschäftsjahren innerhalb der EU erzielen und über mind. ein nach der CSRD berichtspflichtiges Tochterunternehmen verfügen oder eine Niederlassung mit einem Nettoumsatz von über 40 Mio. EUR in der EU aufweisen.

Die Verpflichtung zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts gem. CSRD wird schrittweise eingeführt, so dass das erstmalige Eintreten in die Berichtspflicht für die o. g. Gruppen divergiert. Das Eintreten in die Berichtspflicht erstreckt sich über den Zeitraum von 2024 bis 2028.[3]

Die Pflicht zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts im Konzern, also zur konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung im konsolidierten Lagebericht, besteht gem. CSRD bzw. Art. 29a Bilanz-Richtlinie für Mutterunternehmen einer großen Gruppe. Große Gruppen sind nach Art. 3 Abs. 7 Bilanz-Richtlinie solche, die auf konsolidierter Basis folgende Größenmerkmale überschreite...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung

haufe-product

Meistgelesene Beiträge
  • Steuern und Nebenleistungen, Betriebsausgaben
    3.918
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    3.007
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    2.834
  • Betriebsbedarf
    2.373
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    2.357
  • Renten / 11.2.3 Umwandlung einer Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente
    2.302
  • Software, Anschaffung und Abschreibung
    2.296
  • Jahresabschluss, Umsatzsteuer
    2.264
  • Anzahlungen, geleistete
    2.242
  • Jahresabschluss, Abgrenzung Vorsteuer
    2.209
  • Abschreibung, gebrauchte Wirtschaftsgüter / 6 Gebrauchter Firmen-Pkw: Besonderheiten bei der Schätzung der Nutzungsdauer
    2.097
  • Firmen-Pkw, Privatnutzung von Elektrofahrzeugen / 3 Privatnutzung des Unternehmers von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen: Anwendung der 1-%-Regelung
    2.031
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    1.974
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    1.961
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    1.960
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    1.884
  • Größenklassen
    1.873
  • Nachforderungszinsen
    1.867
  • Betriebsaufgabe/Betriebsveräußerung/Betriebsverpachtung / 7 Ermittlung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns
    1.840
  • Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung
    1.833
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Finance
CSRD – Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung: Ausgestaltung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Frau wirft Münze in Glasspardose mit Pflanze
Bild: Getty Images, Inc.

Inhaltlich sind erhebliche Angaben zu Chancen und Risiken im Kontext der Nachhaltigkeit notwendig. Besondere Herausforderung ist die Erweiterung der Berichtsperspektive auch auf die Lieferkette sowie die Wirkung des Unternehmenshandelns auf die gesamte Umwelt (Inside-Out-Perspektive).


Nachhaltigkeitsbericht: Die neue Nachhaltigkeitsberichterstattung und erweiterte Geschäftsleiterpflichten
ESG Nachhaltigkeit Mann Konstruktion Erneuerbare Energien
Bild: Getty Images

Die EU schreitet mit ihren ESG-Aktivitäten voran und verpflichtet viele Unternehmen zu einer umfassenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Das wirkt sich unmittelbar auf die Pflichten von Vorständen und Geschäftsführern aus. Der Beitrag fasst die wichtigsten Need-to-Knows zusammen.


Nachhaltigkeitsberichterstattung: ESRS als mögliches Rahmenwerk nach § 289d HGB für die nichtfinanzielle Erklärung
Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Bild: Haufe Online Redaktion

Da die CSRD bislang noch nicht in deutsches Recht umgesetzt wurde, bleibt es bei der bisherigen Regelung, nach der Unternehmen ihre Rechnungslegung nach der jeweils zum Stichtag geforderten Rechtslage aufzustellen haben. Die bisher betroffenen Unternehmen müssen also weiterhin eine nichtfinanzielle Berichterstattung in Form einer nichtfinanziellen Erklärung oder eines nichtfinanziellen Berichts nach den derzeit geltenden Regelungen des HGB erstellen.  


Schnell und sicher: GmbH-Jahresabschluss leicht gemacht
GmbH Jahresabschluss leicht gemacht
Bild: Haufe Shop

So erstellen Sie den GmbH-Jahresabschluss korrekt und unter Nutzung aller Gestaltungsspielräume. Mit Ablaufplan, klaren Arbeitsschritten und Buchungsbeispielen werden Sie durch den gesamten Abschluss geführt und vermeiden so häufige Fehler.


Datenerfassung in der konso... / 3.1 Tochterunternehmen
Datenerfassung in der konso... / 3.1 Tochterunternehmen

Die Pflicht zur Erstellung eines Konzernabschlusses und -lageberichts regelt Art. 22 Bilanz-Richtlinie bzw. § 290 HGB in Anknüpfung an den Tatbestand der unmittelbaren oder mittelbaren Kontrolle bzw. Beherrschung mind. eines Tochterunternehmens durch ein ...

4 Wochen testen


Newsletter Finance
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter Steuern und Buchhaltung

Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Für Praktiker im Rechnungswesen
  • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Alles rund um betriebliche Steuern
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Finance Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Lexware
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Rechnungswesen Shop
Rechnungswesen Produkte
Buchführung Software und Bücher
Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen
Produkte zu Kostenrechnung
Produkte zur IFRS-Rechnungslegung
Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren