Bei Veranstaltungen zur Ehrung von Arbeitnehmerjubilaren ist zu unterscheiden zwischen
- Feiern zur Ehrung eines einzelnen Jubilars und
- Feiern zur Ehrung von mehreren Jubilaren.
7.5.1 Ehrung eines einzelnen Jubilars
Auch Zuwendungen anlässlich einer Jubilarfeier, die nur zur Ehrung eines einzelnen Jubilars durchgeführt wird, sind keine Betriebsveranstaltung; der Freibetrag von 110 EUR findet keine Anwendung. Die Aufwendungen können aber unter dem Gesichtspunkt des ganz überwiegenden betrieblichen Interesses des Arbeitgebers steuerfrei bleiben. Gleichwohl gehören Zuwendungen des Arbeitgebers aus Anlass eines runden (10-, 20-, 25-, 30-, 40-, 50- oder 60-jährigen) Arbeitnehmerjubiläums nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn die Aufwendungen nicht mehr als 110 EUR brutto pro teilnehmende Person betragen. In die Freigrenze sind auch Sachgeschenke bis zu einem Gesamtwert von 60 EUR brutto einzubeziehen.
110-EUR-Freigrenze bei betrieblichen Veranstaltungen beachten
Zuwendungen, welche die Freigrenze von 110 EUR je teilnehmender Person übersteigen, erhöhen in vollem Umfang den steuerpflichtigen Arbeitslohn des geehrten Arbeitnehmers.
Besteuerung der Zuwendungen anlässlich eines Arbeitnehmer-Jubiläums
Anlässlich seiner 20-jährigen Betriebszugehörigkeit lädt die Firma den Betriebsjubilar, seine Angehörigen sowie dessen engste Mitarbeiter in ein Restaurant ein. Im Rahmen der Feier erhält der Arbeitnehmer einen Geschenkkorb im Wert von 60 EUR sowie ein Mountainbike im Wert von 1.000 EUR. Die Aufwendungen für Speisen und Getränke pro Teilnehmer betragen 50 EUR.
Ergebnis: In die Berechnung der 110-EUR-Freigrenze ist nur der Wert des Geschenkkorbs i. H. v. 60 EUR einzubeziehen – nicht dagegen das Mountainbike. Die üblichen Aufwendungen für die Jubiläumsfeier betragen folglich 110 EUR (60 EUR + 50 EUR), l...