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Betriebsnachfolge

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Zusammenfassung

 
Begriff

Unter Betriebsnachfolge versteht man den Übergang des Betriebs oder eines Betriebsteils auf einen neuen Rechtsträger, d. h. einen neuen Betriebsinhaber, und zwar unabhängig von dem Rechtsgrund der Nachfolge. Die Betriebsnachfolge kann aufgrund eines Individualvertrags oder als Gesamtnachfolge (z. B. im Falle einer Erbschaft) erfolgen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Am in der Praxis bedeutsamsten ist die Betriebsnachfolge in Form eines Betriebsübergangs durch Übereignung oder durch ein sonstiges Rechtsgeschäft zwischen Veräußerer und Erwerber. Die arbeitsrechtlichen Folgen eines solchen Betriebsübergangs ergeben sich insbesondere aus § 613a BGB.

Lohnsteuer: Steuerlich haftet der Erwerber nach § 75 AO in begrenztem Umfang.

Sozialversicherung: Bei einer Betriebsnachfolge bzw. einem Betriebsübergang ist sozialversicherungsrechtlich grundsätzlich von einem neuen Beschäftigungsverhältnis auszugehen, das eine neue versicherungs- und beitragsrechtliche Beurteilung erfordert.

Arbeitsrecht

Bei den rechtlichen Folgen der Betriebsnachfolge (Übergang des Betriebs oder eines Betriebsteils vom bisherigen auf einen neuen Betriebsinhaber) für die einzelnen Arbeitsverhältnisse ist zwischen Gesamtnachfolge und Einzelnachfolge zu unterscheiden.

Bei der Gesamtnachfolge (z. B. Erbfolge, Verschmelzung von Kapitalgesellschaften) geht das Vermögen als Ganzes mit sämtlichen Aktiva und Passiva auf den Rechtsnachfolger über, also tritt er nach allgemeiner Meinung in die Arbeitsverträge ein.

Bei der Einzelnachfolge, wie sie bei einem Übergang eines Betriebes oder Betriebsteils aufgrund einer Übereignung, einer Nießbrauchbestellung oder eines ähnlichen Rechtsgeschäfts erfolgt, ist in § 613a BGB vorgesehen: Der neue Inhaber tritt in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Überga...

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