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Behinderten-Pauschbetrag: Behörden müssen sich austauschen

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Zusammenfassung

Wenn das Finanzamt ab 2026 den Behinderten-Pauschbetrag nicht gewährt, kann der Fehler im System liegen.

Das ändert sich

Wenn in Zukunft der Behinderten-Pauschbetrag bei einer neuen Feststellung gewährt werden soll, muss die Stelle, die die Behinderung feststellt, die Informationen elektronisch an das Finanzamt senden. Das gilt auch, wenn die Feststellung einer Behinderung geändert wird.

Inkrafttreten

Gilt ab dem 1.1.2026

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