Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

B / 39 Beweisantrag, Formulierung: Sachverständigenbeweis [Rdn 1141]

Detlef Burhoff, Thomas Hillenbrand
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rdn 1142

 

Literaturhinweise:

H. Schneider, Bezeichnung konkreter Beweistatsachen bei Beweisanträgen auf Einholung eines Sachverständigengutachtens, NStZ 2023, 65

Seibert, Beweisanträge (Zeugen und Sachverständige) im Strafverfahren, NJW 1962, 135

s.a. die Hinw. bei → Beweisantrag, Allgemeines, Teil B Rdn 1092, und bei → Sachverständigenbeweis, Teil S Rdn 2966.

 

Rdn 1143

1. Hinsichtlich des üblichen Inhalts eines Beweisantrags auf Einholung eines SV-Gutachtens gelten die allgemeinen Ausführungen bei → Beweisantrag, Inhalt, Teil B Rdn 1198 (zum Antrag auf Einholung eines SV-Gutachtens eingehend mit Bsp. Junker, Rn 73 ff.).

 

Die Systematisierung der Ablehnungsgründe in § 244 Abs. 3 S. 2 und 3 durch das "Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens" hat keine inhaltliche Änderung bei den Ablehnungsgründen vorgenommen. Das gilt auch für einen Beweisantrag auf Einholung eines SV-Gutachtens.

 

Rdn 1144

Es ist beim SV-Beweis insbesondere darauf zu achten, dass nicht nur das Beweisziel unter Beweis gestellt wird. Dessen Feststellung ist Aufgabe des Gerichts und nicht des Beweismittels, wie z.B. des SV (z.B. BGH NStZ 2011, 106; 2012, 280; 2016, 116; Beschl. v. 10.4.2019 – 4 StR 25/19, NStZ 2019, 628; Beschl. v. 11.12.2019 – 2 StR 498/19, NStZ 2020, 369; BGH, Beschl. v. 27.9.2022 – 5 StR 223/22, NStZ 2023, 250; NStZ-RR 2010, 181; OLG Bamberg StraFo 2017, 156; OLG Hamm StRR 2010, 105; OLG Naumburg StV 2012, 589; a. noch Alsberg/Dallmeyer, Rn 94; → Beweisantrag, Inhalt, Teil B Rdn 1198), wobei allerdings gerade beim Antrag auf Einholung eines SV-Gutachtens keine überspannten Anforderungen gestellt werden dürfen (BGH NStZ 2016, 116; Beschl. v. 11.12.2019 – 2 StR 498/19, NStZ 2020, 369). Für ein sog. Lebensalterbestimmungsgutachten reicht also z.B. nicht die Behauptung, der Angeklagte sei "jüng...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.107
  • Jubiläumszuwendung
    799
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    787
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    742
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    712
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    701
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    686
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    676
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    667
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    662
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    658
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    653
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    647
  • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
    628
  • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
    615
  • Entgelt im Krankheitsfall / 5 Krankengeldzuschuss (§ 22 Abs. 2, 3 TVöD)
    603
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    602
  • Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge / 2 Zuschlagssätze
    600
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    590
  • Steuer Check-up 2026 / 2.1.3 Sonderabschreibung: E-Fahrzeuge
    566
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Recht
Grundlagen und Anforderungen: Geschäftspartner-Management
Geschäftspartner-Management
Bild: Haufe Shop

Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern bietet Unternehmen Möglichkeiten der Geschäftsentwicklung, birgt aber auch Risiken. Das Buch gibt einen Überblick über die nationalen und internationalen rechtlichen Grundlagen und zeigt praktische Umsetzungsmöglichkeiten eines Compliance-Prozesses auf.


O
O

Obergutachter  Rdn 2437 Das Wichtigste in Kürze: 1. Nicht ausreichende Sachkunde des SV wird i.d.R. für den Verteidiger Anlass sein, sich Gedanken über einen Antrag auf Ladung/Beauftragung eines weiteren SV zu machen. ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Bücher Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren