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Arbeitsrechtliche Änderungen durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV)

Christoph Tillmanns, Jutta Schwerdle
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1 Einführung

Durch das in wesentlichen Teilen zum 1.1.2025 in Kraft getretene Vierte Bürokratieentlastungsgesetz[1] (BEG IV) wurden eine Reihe von arbeitsrechtlichen Vorschriften geändert. Insbesondere wird in vielen Bereichen das Schriftformerfordernis durch das Textformerfordernis ersetzt. Ausdrücklich darauf hingewiesen sei aber, dass das nicht für die Kündigung, den Aufhebungsvertrag und die Befristungsvereinbarung, ausgenommen die Befristung auf das Erreichen der Regelaltersgrenze, gilt. Hier bleibt es bei den Regelungen des § 623 BGB bzw. § 14 Abs. 4 TzBfG, wonach Kündigung, Aufhebungsvertrag und Befristung der Schriftform bedürfen, die im Falle der Kündigung und des Aufhebungsvertrages auch nicht durch die elektronische Form im Sinne von § 126a BGB ersetzt werden kann.

[1] Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) vom 23.10.2024, BGBl. Teil I, Nr. 323 vom 29.10.2024.

2 Schriftform, elektronische Form und Textform: Definition und Abgrenzung

Da eine der wesentlichen Änderungen durch das BEG IV in dem Verzicht auf die Schriftform zugunsten der Textform besteht, soll hier vorab der Unterschied zwischen Schriftform, elektronischer Form und Textform dargestellt werden.

2.1 Schriftform

Wenn das Gesetz für eine bestimmte Erklärung die Schriftform verlangt, bestimmt § 126 Abs. 1 BGB, dass die Urkunde oder der Vertrag eigenhändig unterschrieben sein muss. Grundsätzlich kann die Schriftform durch die elektronische Form nach § 126a BGB ersetzt werden. Das gilt aber nicht, wenn das Gesetz dies ausdrücklich ausschließt wie beispielsweise § 623 BGB für die Kündigung und den Aufhebungsvertrag. Auch der Nachweis nach dem Nachweisgesetz konnte bis zum 31.12.2024 nicht in elektronischer Form erteilt werden (§ 2 Abs. 1 Satz 3 NachwG).

2.2 Elektronische Form

Soweit die elektronische Form nicht ausgeschlossen...

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