Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Altersrente (für langjährig Versicherte)

Mario Scharf
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Zusammenfassung

 
Begriff

Die Altersrente für langjährig Versicherte ist eine Rente, die nach Erreichen der sog. Regelaltersgrenze ohne Rentenabschläge bezogen werden kann. Mit Rentenabschlägen können Versicherte diese Rente bereits ab Vollendung des 63. Lebensjahres (in besonders gelagerten Fällen sogar ab Vollendung des 62. Lebensjahres) erhalten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Altersrente für langjährig Versicherte ist in § 33 Abs. 1 und 2 Nr. 2 SGB VI i. V. m. §§ 36 und 236 SGB VI (Übergangsrecht) geregelt.

1 Anspruchsvoraussetzungen

Versicherte haben Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte, wenn sie

  • das 67. Lebensjahr (entspricht der Regelaltersgrenze) vollendet und
  • die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt

haben. Die Altersrente für langjährig Versicherte kann bereits nach Vollendung des 63. Lebensjahres vorzeitig in Anspruch genommen werden. Die Rente wird dann um 0,3 % pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme vor Vollendung des 67. Lebensjahres gemindert (Rentenabschlag), max. um bis zu 14,4 % (0,3 % x 48 Monate).

 
Wichtig

Keine Hinzuverdienstgrenzen mehr seit dem Jahr 2023

Seit dem 1.1.2023 kann eine vorgezogene Altersrente und damit auch die vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte ohne Beachtung von Hinzuverdienstbeschränkungen in Anspruch genommen werden.

2 Anhebung der Altersgrenzen

2.1 Personkreis

Die Altersgrenze von 67 Jahren für den abschlagsfreien Rentenbezug gilt erst für Versicherte, die nach dem 31.12.1963 geboren sind. Bei Versicherten der Geburtsjahrgänge 1949 bis 1963 wird die Altersgrenze vom vollendeten 65. Lebensjahr schrittweise auf das vollendete 67. Lebensjahr angehoben. Die Anhebungen erfolgen im Grundsatz in den gleichen Schritten wie bei der Regelaltersgrenze für einen Anspruch auf Regelaltersrente. Die Altersgrenze vom vollendeten 63. Lebensjahr für den vorzeitigen und abschlagsbehafteten Rentenbezug wird nicht angehoben, sodass während der Anhebungsphase der max. Rentenabschlag von 7,2 % (0,3 % x 24 Monate) auf 14,4 % (0,3 % x 48 Monate) anwächst.

 
Praxis-Beispiel

Altersrente für langjährig Versicherte

Ein Versicherter ist am 8.2.1962 geboren und hat die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt.

Ergebnis: Die Altersgrenze für den abschlagsfreien Bezug der Altersrente liegt bei Vollendung des 66. Lebensjahres und 8 Monaten. Ein abschlagsfreier Rentenbeginn ist daher ab 1.11.2028 möglich.

Ein Rentenbezug mit Abschlägen ist nach Vollendung des 63. Lebensjahres ab 1.3.2025 möglich. Der Rentenabschlag beträgt in Abhängigkeit von der vorzeitigen Inanspruchnahme zwischen 0,3 % bei einem Rentenbeginn am 1.10.2028 und 13,2 % bei dem frühestmöglichen Rentenbeginn am 1.3.2025.

2.2 Vertrauensschutz

Im Zusammenhang mit der Anhebung der Altersgrenze bestehen bei dieser Altersrente eine Reihe von Vertrauensschutzregelungen:

  • Bei Versicherten, die vor 1949 geboren sind, gilt für die abschlagsfreie Rente weiterhin die bisherige Altersgrenze von 65 Jahren. Ein vorzeitiger Rentenbezug nach Vollendung des 63. Lebensjahres führt dann zu einem Rentenabschlag von 7,2 % (0,3 % x 24 Monate).
  • Bei Versicherten, die vor 1963 geboren sind und Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus bezogen haben oder die vor 1955 geboren sind und vor dem 1.1.2007 Altersteilzeitarbeit vereinbart haben, gilt ebenfalls weiterhin die bisherige Altersgrenze von 65 Jahren. Liegt dieser Vertrauensschutz vor, wurde für Geburtsjahrgänge ab 1948 die Altersgrenze für die vorzeitige Inanspruchnahme sogar stufenweise auf das 62. Lebensjahr abgesenkt. Dies führte dazu, dass erstmalig die im November 1949 Geborenen mit 62 Jahren in Rente gehen konnten. Der maximale Abschlag beträgt dann 10,8 % (0,3 % x 36 Monate).

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Krankengeld (Dauer des Anspruchs) / 2 Hinzutritt einer weiteren Krankheit
    1.182
  • Beitragspflichtige Einnahmen freiwillig Krankenversicherter / 1.6 Einnahmen aus Kapitalvermögen/Vermietung/Verpachtung
    1.148
  • Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag (für Rentner) / 2 Privat versicherte Rentner
    866
  • Krankengeld (Zusammentreffen mit Rente)
    648
  • Sperrzeit (Rechtsfolgen) / 2.3 Krankenversicherung
    647
  • Beitragspflichtige Einnahmen freiwillig Krankenversicherter / 1.8 Ehegatteneinkommen/Einkommen des Lebenspartners
    591
  • Krankengeld (Dauer des Anspruchs) / 3 Blockfristen
    506
  • Kurzarbeitergeld (Anspruch) / 3.1.6 Mindesterfordernisse
    389
  • Freiwillige Krankenversicherung (Sozialhilfeempfänger)
    355
  • Entgeltpunkte (Beitragszahlung bei Abfindungen)
    344
  • Pflegegeld (Pflegeversicherung) / 2.3 Sterbemonat
    323
  • Krankengeld (Berechnung und Zahlung) / 2 Bemessungszeitraum
    283
  • Ruhen des Leistungsanspruchs (Krankenversicherung) / 7 Beitragsrückstände
    277
  • Rehabilitations-Richtlinie (Reha-RL) / § 16 Anschlussrehabilitation
    275
  • Sperrzeit (Tatbestände) / 8 Vorliegen eines wichtigen Grundes
    258
  • Erstattungsansprüche gegenüber Arbeitgebern
    251
  • Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag (für Rentner)
    216
  • Krankengeld (Anspruch) / 1.3 Freiwillig versicherte Arbeitnehmer
    207
  • Erstattungsansprüche zwischen Sozialleistungsträgern
    202
  • Krankengeld (Aufforderung zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe/auf Rente/auf Prognoseentscheidung bis 31.12.2022)
    202
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt SGB Office Professional
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Sozialwesen
Deutsche Rentenversicherung: Rentenatlas: Rentenzugangsalter ist 2022 erneut gestiegen
Wissenstransfer ältere Mitarbeiter 2
Bild: Pexels / Karolina Grabowska

Das Renteneintrittsalter in Deutschland stieg 2022 auf durchschnittlich 64,4 Jahre. Das zeigt der neue Rentenatlas der Rentenversicherung. Hauptgrund dafür ist, dass die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente für besonders langjährige Versicherte gestiegen ist. Vor diesem Hintergrund fordern Gewerkschafter und der Sozialverband Deutschland (SoVD) die Debatte über eine weitere Heraufsetzung des Rentenalters zu beenden.


So geht's: Fördermittelmanagement in der sozialen Arbeit
Fördermittelmanagement in der sozialen Arbeit
Bild: Haufe Shop

Förderprojekte spielen in der sozialen Arbeit eine entscheidende Rolle. Mit diesem Buch finden Sie sich im „Förderdschungel“ zurecht und bauen erfolgreich ein Fördermittelmanagement auf. Die Autorin bietet mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Beispielen alles für eine gelungene Projektumsetzung.


Betriebliche Altersversorgung: Warum Individualisierung so wichtig ist
Personalmagazin plus bAV 2023
Bild: Haufe Online Redaktion

Wer sich mit den Versorgungsanwartschaften der Mitarbeitenden beschäftigt, wird feststellen, dass diese in den meisten Fällen nicht als dritte Säule der Ruhestandsfinanzierung taugen. Hier sind aktive Werbung und Aufklärung zur intensiveren Beteiligung gefragt. Input, Praxisbeispiele und Informationen will  Personalmagazins plus bAV bieten. 


Altersrente (für langjährig... / 2.1 Personkreis
Altersrente (für langjährig... / 2.1 Personkreis

Die Altersgrenze von 67 Jahren für den abschlagsfreien Rentenbezug gilt erst für Versicherte, die nach dem 31.12.1963 geboren sind. Bei Versicherten der Geburtsjahrgänge 1949 bis 1963 wird die Altersgrenze vom vollendeten 65. Lebensjahr schrittweise auf das ...

4 Wochen testen


Haufe Fachmagazine
Zum Sozialwesen Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
Haufe People Operations
Haufe Fachwissen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Akademie
Semigator Enterprise
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software
Steuern Software
Rechnungswesen Produkte
Anwaltssoftware
Immobilien Lösungen
Controlling Software
Öffentlicher Dienst Produkte
Unternehmensführung-Lösungen
Haufe Shop Buchwelt
Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren