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§ 16 Verarbeitung und Verwertung von personenbezogenen D ... / I. Der Einsatz von Dashcams

Dr. Oliver Brockmann, Dr. Michael Nugel
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Rz. 52

Diese Kameras werden in der Regel nach vorne gerichtet im Fahrzeug montiert, wobei einzelne Varianten auch eine zweite Kamera beinhalten, die den Bereich hinter dem Fahrzeug filmt und beide Aufnahmen verbindet. Sogar einzelne Fahrzeughersteller bieten bereits in Zusammenarbeit mit Kameraherstellern den festen Einbau solcher Kameras im Pkw an, welche mit der Bordelektronik verbunden sind. Auch für viele Handys gibt es inzwischen als sog. App eine Software, welche solche Aufnahmen ermöglicht, ohne dass eine gesonderte Kamera erworben werden muss.[41]

[41] Zu den Einsatzmöglichkeiten vgl. auch Bachmeier, DAR 2014, 15 und Balzer/Nugel, NJW 2014, 1622.

1. Aufnahmearten

 

Rz. 53

Im Regelfall wird die Kamera mit dem Stromsystem des Fahrzeuges gekoppelt und beginnt mit der Aufnahme, wenn der Motor gestartet wird. Es handelt sich dann um eine dauerhafte fortlaufende Aufnahme bis zu dem Moment, an dem der Motor wieder ausgestellt wird. Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, die Kamera grundsätzlich ausgeschaltet zu lassen und sie erst manuell mit einer gesonderten Anweisung des Verwenders einzusetzen. Daneben gehen einzelne Hersteller dazu über, Kameras auch selber in Fahrzeuge einzubauen, die aber dauerhafte Aufnahmen nur anlassbedingt speichern, wenn über Sensoren ein Aufprall erkannt wird und Assistenzsysteme wegen einer drohenden Kollision oder vergleichbaren Sachverhalten eingreifen.

2. Möglichkeiten der Speicherung

 

Rz. 54

Nahezu alle derzeit auf dem Markt angebotenen Kameras bieten zur Speicherung der Filmaufnahmen eine so genannte Schleifenlösung. Dies bedeutet, dass getätigte Aufnahmen im Rahmen einer so genannten Endlosschleife bei dem Erschöpfen der Speicherkapazität wieder von Anfang an überschrieben werden. Die Aufnahmen werden also nicht unbegrenzt aufbewahrt, sondern im regelmäßigen Betrieb immer wieder übersc...

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