12.9.2025
|
Release

Oktober Release: Verpflichtende 2-Faktor-Authentifizierung im eVault

Haufe Support
Haufe Support
Customer-Support für Haufe People Operations
Inhalt

Bitte beachten Sie das aktualisierte Veröffentlichungsdatum für dieses Update: 25. Oktober 2025

In den vergangenen Monaten haben wir Sie bereits über kommende Änderungen bei der 2-Faktor-Authentifizierung im elektronischen Schließfach (eVault) informiert.

Die Kritik und Bedenken unserer Kunden wurden vom Betreiber UKG zur Kenntnis genommen. Die 2-Faktor-Authentifizierung wird nun ab 25. Oktober in veränderter Form für alle Benutzer des eVaults verpflichtend werden - auch eine Methode ohne Angabe einer Handynummer wird nun ermöglicht. Hier informieren wir Sie darüber, wie Sie die 2-Faktor-Authentifizierung nutzen können.

 

Was ist die 2-Faktor-Authentifizierung?

Die 2-Faktor-Authentifizierung (kurz: 2FA) ist ein Sicherheitsfeature, mit dem die Anmeldung zum eVault zusätzlich abgesichert wird. 2FA-Systeme sind bereits bei vielen Onlinediensten im Einsatz, auch in sozialen Medien wie Facebook kann man sein Userkonto mit 2FA absichern. Das Prinzip ist einfach: Wenn Sie sich mit E-Mail-Adresse und Passwort anmelden, wird zusätzlich ein einmaliger Code per SMS an Ihre Handynummer geschickt. Um die Anmeldung durchzuführen, müssen Sie diesen Code zusätzlich eingeben. Das bedeutet ein höheres Maß an Sicherheit – denn auch für den Fall, dass Unbefugte über unlautere Wege an Ihr Passwort gekommen sein sollten, ist diesen die Anmeldung nicht möglich, da ihnen der SMS-Code fehlt. Aus diesem Grund wurde die 2FA im eVault bereits seit längerer Zeit empfohlen – und ab Oktober auch verpflichtend.

 

Was muss ich als Arbeitgeber tun?

Als Arbeitgeber müssen (und können) Sie nichts tun. Die Verwaltung der eVault-Konten obliegt dem jeweiligen Mitarbeitenden selber. Das heißt, er oder sie ist selber dafür verantwortlich, die 2FA einzurichten. Auch kann er oder sie entscheiden, welche Handynummer für die 2FA verwendet werden soll.

 

Was muss ich als Mitarbeitender – und Schließfachinhaber – tun?

Als Mitarbeitender sind Sie selber für die Verwaltung Ihres Userkontos verantwortlich, und das betrifft auch die Einrichtung der 2FA. Wenn Sie bereits die 2FA benutzen, müssen Sie natürlich nichts tun. Wenn Sie bisher noch keine 2FA benutzen, sollten Sie diese am besten noch vor dem 15. Oktober einrichten.

Vielleicht haben Sie bereits den Informationsbanner in Ihrem eVault bemerkt – klicken Sie dort auf „2FA einrichten“, um die Einrichtung vorzunehmen. Falls Sie den Banner nicht sehen, wählen Sie im Menü links „Konto“ aus und navigieren zum Punkt „2-Faktor-Authentifizierung“.

Geben Sie in dem Feld Ihre Handynummer ein (lesen Sie unten, was Sie tun können, wenn Sie keine Handynummer haben, oder diese nicht benutzen möchten).

Wichtig: Folgen Sie dem internationalen Format mit Ländervorwahl, also statt „0176 123456“ schreiben Sie „+49176123456“. Bestätigen Sie nun mit dem Button „2-Faktor-Authentifizierung aktivieren“. Sie werden aufgefordert, mit Ihrem Passwort zu bestätigen. Haben Sie dies getan, erhalten Sie Ihren ersten 2FA-Code per SMS zugeschickt.

Geben Sie diesen Code in das Eingabefeld ein – und fertig. Die 2FA ist somit aktiviert.

 

Was, wenn sich meine Handynummer ändert?

Wenn sich Ihre Handynummer ändert, sollten Sie dies frühzeitig in Ihrem eVault-Konto aktualisieren. Im Menüpunkt „2-Faktor-Authentifizierung“ finden Sie einen entsprechenden Hinweis darauf, und über das Bleistiftsymbol links unten können Sie die Änderung durchführen.

Was, wenn ich keinen Zugriff mehr auf meine Handynummer habe?

Wenn Sie nicht mehr auf Ihre Handynummer zugreifen können – z.B. weil Sie Ihr Handy verloren haben oder weil Sie Ihren Handyvertrag gekündigt haben – ist das kein großes Problem. Bei der Anmeldung haben Sie immer die Auswahl, die 2FA statt über Ihre Handynummer per E-Mail durchzuführen. Nach der Anmeldung sollten Sie umgehend eine neue, Ihnen verfügbare Handynummer hinterlegen.

Was, wenn ich keine Handynummer habe, oder diese nicht verwenden möchte?

Wenn Sie keine Handynummer haben, oder Ihre Handynummer nicht für die 2FA in Ihrem eVault verwenden möchten, müssen Sie bis zum Pflichtwerden der 2FA am 25. Oktober warten. Zu diesem Datum wird die 2FA automatisch aktiviert - auch wenn keine Handynummer hinterlegt ist. Nach der ersten Anmeldung wird stattdessen das 2FA-Verfahren per E-Mail durchgeführt. Sie erhalten den 2FA-Code in diesem Fall also nicht per SMS, sondern per E-Mail an die in Ihrem eVault-Konto hinterlegte E-Mail Adresse (d.h. die Adresse, die Sie als Username für die Anmeldung verwenden). Ein Wechsel zum 2FA-Verfahren per SMS ist jederzeit nachträglich möglich.

 

An wen wende ich mich, falls ich Probleme mit meinem Konto habe?

Als Schließfachinhaber ist der Support von UKG MyPeopleDoc direkt für Sie verantwortlich. Sie können den Support entweder über den Support-Button rechts unten auf der Startseite oder über https://hrsd-peopledoc.ukg.com/s/contact-support erreichen. Unsere Support-Kolleg:innen von UKG MyPeopleDoc werden Ihnen gerne weiterhelfen.

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Bitte beachten Sie das aktualisierte Veröffentlichungsdatum für dieses Update: 25. Oktober 2025

In den vergangenen Monaten haben wir Sie bereits über kommende Änderungen bei der 2-Faktor-Authentifizierung im elektronischen Schließfach (eVault) informiert.

Die Kritik und Bedenken unserer Kunden wurde vom Betreiber UKG zur Kenntnis genommen. Die 2-Faktor-Authentifizierung wird nun ab 25. Oktober in veränderter Form für alle Benutzer des eVaults verpflichtend werden - auch eine Methode ohne Angabe einer Handynummer wird nun ermöglicht. Hier informieren wir Sie darüber, wie Sie die 2-Faktor-Authentifizierung nutzen können.

 

Was ist die 2-Faktor-Authentifizierung?

Die 2-Faktor-Authentifizierung (kurz: 2FA) ist ein Sicherheitsfeature, mit dem die Anmeldung zum eVault zusätzlich abgesichert wird. 2FA-Systeme sind bereits bei vielen Onlinediensten im Einsatz, auch in sozialen Medien wie Facebook kann man sein Userkonto mit 2FA absichern. Das Prinzip ist einfach: Wenn Sie sich mit E-Mail-Adresse und Passwort anmelden, wird zusätzlich ein einmaliger Code per SMS an Ihre Handynummer geschickt. Um die Anmeldung durchzuführen, müssen Sie diesen Code zusätzlich eingeben. Das bedeutet ein höheres Maß an Sicherheit – denn auch für den Fall, dass Unbefugte über unlautere Wege an Ihr Passwort gekommen sein sollten, ist diesen die Anmeldung nicht möglich, da ihnen der SMS-Code fehlt. Aus diesem Grund wurde die 2FA im eVault bereits seit längerer Zeit empfohlen – und ab Oktober auch verpflichtend.

 

Was muss ich als Arbeitgeber tun?

Als Arbeitgeber müssen (und können) Sie nichts tun. Die Verwaltung der eVault-Konten obliegt dem jeweiligen Mitarbeitenden selber. Das heißt, er oder sie ist selber dafür verantwortlich, die 2FA einzurichten. Auch kann er oder sie entscheiden, welche Handynummer für die 2FA verwendet werden soll.

 

Was muss ich als Mitarbeitender – und Schließfachinhaber – tun?

Als Mitarbeitender sind Sie selber für die Verwaltung Ihres Userkontos verantwortlich, und das betrifft auch die Einrichtung der 2FA. Wenn Sie bereits die 2FA benutzen, müssen Sie natürlich nichts tun. Wenn Sie bisher noch keine 2FA benutzen, sollten Sie diese am besten noch vor dem 15. Oktober einrichten.

Vielleicht haben Sie bereits den Informationsbanner in Ihrem eVault bemerkt – klicken Sie dort auf „2FA einrichten“, um die Einrichtung vorzunehmen. Falls Sie den Banner nicht sehen, wählen Sie im Menü links „Konto“ aus und navigieren zum Punkt „2-Faktor-Authentifizierung“.

Geben Sie in dem Feld Ihre Handynummer ein (lesen Sie unten, was Sie tun können, wenn Sie keine Handynummer haben, oder diese nicht benutzen möchten).

Wichtig: Folgen Sie dem internationalen Format mit Ländervorwahl, also statt „0176 123456“ schreiben Sie „+49176123456“. Bestätigen Sie nun mit dem Button „2-Faktor-Authentifizierung aktivieren“. Sie werden aufgefordert, mit Ihrem Passwort zu bestätigen. Haben Sie dies getan, erhalten Sie Ihren ersten 2FA-Code per SMS zugeschickt.

Geben Sie diesen Code in das Eingabefeld ein – und fertig. Die 2FA ist somit aktiviert.

 

Was, wenn sich meine Handynummer ändert?

Wenn sich Ihre Handynummer ändert, sollten Sie dies frühzeitig in Ihrem eVault-Konto aktualisieren. Im Menüpunkt „2-Faktor-Authentifizierung“ finden Sie einen entsprechenden Hinweis darauf, und über das Bleistiftsymbol links unten können Sie die Änderung durchführen.

Was, wenn ich keinen Zugriff mehr auf meine Handynummer habe?

Wenn Sie nicht mehr auf Ihre Handynummer zugreifen können – z.B. weil Sie Ihr Handy verloren haben oder weil Sie Ihren Handyvertrag gekündigt haben – ist das kein großes Problem. Bei der Anmeldung haben Sie immer die Auswahl, die 2FA statt über Ihre Handynummer per E-Mail durchzuführen. Nach der Anmeldung sollten Sie umgehend eine neue, Ihnen verfügbare Handynummer hinterlegen.

Was, wenn ich keine Handynummer habe, oder diese nicht verwenden möchte?

Wenn Sie keine Handynummer haben, oder Ihre Handynummer nicht für die 2FA in Ihrem eVault verwenden möchten, müssen Sie bis zum Pflichtwerden der 2FA am 25. Oktober warten. Zu diesem Datum wird die 2FA automatisch aktiviert - auch wenn keine Handynummer hinterlegt ist. Nach der ersten Anmeldung wird stattdessen das 2FA-Verfahren per E-Mail durchgeführt. Sie erhalten den 2FA-Code in diesem Fall also nicht per SMS, sondern per E-Mail an die in Ihrem eVault-Konto hinterlegte E-Mail Adresse (d.h. die Adresse, die Sie als Username für die Anmeldung verwenden). Ein Wechsel zum 2FA-Verfahren per SMS ist jederzeit nachträglich möglich.

 

An wen wende ich mich, falls ich Probleme mit meinem Konto habe?

Als Schließfachinhaber ist der Support von UKG MyPeopleDoc direkt für Sie verantwortlich. Sie können den Support entweder über den Support-Button rechts unten auf der Startseite oder über https://hrsd-peopledoc.ukg.com/s/contact-support erreichen. Unsere Support-Kolleg:innen von UKG MyPeopleDoc werden Ihnen gerne weiterhelfen.

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In den vergangenen Monaten haben wir Sie bereits über kommende Änderungen bei der 2-Faktor-Authentifizierung im elektronischen Schließfach (eVault) informiert.

Die Kritik und Bedenken unserer Kunden wurden vom Betreiber UKG zur Kenntnis genommen. Die 2-Faktor-Authentifizierung wird nun ab 25. Oktober in veränderter Form für alle Benutzer des eVaults verpflichtend werden - auch eine Methode ohne Angabe einer Handynummer wird nun ermöglicht. Hier informieren wir Sie darüber, wie Sie die 2-Faktor-Authentifizierung nutzen können.

 

Was ist die 2-Faktor-Authentifizierung?

Die 2-Faktor-Authentifizierung (kurz: 2FA) ist ein Sicherheitsfeature, mit dem die Anmeldung zum eVault zusätzlich abgesichert wird. 2FA-Systeme sind bereits bei vielen Onlinediensten im Einsatz, auch in sozialen Medien wie Facebook kann man sein Userkonto mit 2FA absichern. Das Prinzip ist einfach: Wenn Sie sich mit E-Mail-Adresse und Passwort anmelden, wird zusätzlich ein einmaliger Code per SMS an Ihre Handynummer geschickt. Um die Anmeldung durchzuführen, müssen Sie diesen Code zusätzlich eingeben. Das bedeutet ein höheres Maß an Sicherheit – denn auch für den Fall, dass Unbefugte über unlautere Wege an Ihr Passwort gekommen sein sollten, ist diesen die Anmeldung nicht möglich, da ihnen der SMS-Code fehlt. Aus diesem Grund wurde die 2FA im eVault bereits seit längerer Zeit empfohlen – und ab Oktober auch verpflichtend.

 

Was muss ich als Arbeitgeber tun?

Als Arbeitgeber müssen (und können) Sie nichts tun. Die Verwaltung der eVault-Konten obliegt dem jeweiligen Mitarbeitenden selber. Das heißt, er oder sie ist selber dafür verantwortlich, die 2FA einzurichten. Auch kann er oder sie entscheiden, welche Handynummer für die 2FA verwendet werden soll.

 

Was muss ich als Mitarbeitender – und Schließfachinhaber – tun?

Als Mitarbeitender sind Sie selber für die Verwaltung Ihres Userkontos verantwortlich, und das betrifft auch die Einrichtung der 2FA. Wenn Sie bereits die 2FA benutzen, müssen Sie natürlich nichts tun. Wenn Sie bisher noch keine 2FA benutzen, sollten Sie diese am besten noch vor dem 15. Oktober einrichten.

Vielleicht haben Sie bereits den Informationsbanner in Ihrem eVault bemerkt – klicken Sie dort auf „2FA einrichten“, um die Einrichtung vorzunehmen. Falls Sie den Banner nicht sehen, wählen Sie im Menü links „Konto“ aus und navigieren zum Punkt „2-Faktor-Authentifizierung“.

Geben Sie in dem Feld Ihre Handynummer ein (lesen Sie unten, was Sie tun können, wenn Sie keine Handynummer haben, oder diese nicht benutzen möchten).

Wichtig: Folgen Sie dem internationalen Format mit Ländervorwahl, also statt „0176 123456“ schreiben Sie „+49176123456“. Bestätigen Sie nun mit dem Button „2-Faktor-Authentifizierung aktivieren“. Sie werden aufgefordert, mit Ihrem Passwort zu bestätigen. Haben Sie dies getan, erhalten Sie Ihren ersten 2FA-Code per SMS zugeschickt.

Geben Sie diesen Code in das Eingabefeld ein – und fertig. Die 2FA ist somit aktiviert.

 

Was, wenn sich meine Handynummer ändert?

Wenn sich Ihre Handynummer ändert, sollten Sie dies frühzeitig in Ihrem eVault-Konto aktualisieren. Im Menüpunkt „2-Faktor-Authentifizierung“ finden Sie einen entsprechenden Hinweis darauf, und über das Bleistiftsymbol links unten können Sie die Änderung durchführen.

Was, wenn ich keinen Zugriff mehr auf meine Handynummer habe?

Wenn Sie nicht mehr auf Ihre Handynummer zugreifen können – z.B. weil Sie Ihr Handy verloren haben oder weil Sie Ihren Handyvertrag gekündigt haben – ist das kein großes Problem. Bei der Anmeldung haben Sie immer die Auswahl, die 2FA statt über Ihre Handynummer per E-Mail durchzuführen. Nach der Anmeldung sollten Sie umgehend eine neue, Ihnen verfügbare Handynummer hinterlegen.

Was, wenn ich keine Handynummer habe, oder diese nicht verwenden möchte?

Wenn Sie keine Handynummer haben, oder Ihre Handynummer nicht für die 2FA in Ihrem eVault verwenden möchten, müssen Sie bis zum Pflichtwerden der 2FA am 25. Oktober warten. Zu diesem Datum wird die 2FA automatisch aktiviert - auch wenn keine Handynummer hinterlegt ist. Nach der ersten Anmeldung wird stattdessen das 2FA-Verfahren per E-Mail durchgeführt. Sie erhalten den 2FA-Code in diesem Fall also nicht per SMS, sondern per E-Mail an die in Ihrem eVault-Konto hinterlegte E-Mail Adresse (d.h. die Adresse, die Sie als Username für die Anmeldung verwenden). Ein Wechsel zum 2FA-Verfahren per SMS ist jederzeit nachträglich möglich.

 

An wen wende ich mich, falls ich Probleme mit meinem Konto habe?

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