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Voraussetzung der Differenzbesteuerung bei Wiederverkäufern

Dr. Suse Martin
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Leitsatz

Ein Wiederverkäufer kann nicht die Differenzbesteuerung nach § 25a Abs. 1 Nr. 2 S. 2 Buchst. b UStG bzw. Art. 26a der 6. EG-RL für die Weiterveräußerung eines Gegenstands beanspruchen, wenn er den Gegenstand von einem Unternehmer erworben hat, der für diese Lieferung zu Unrecht die Differenzbesteuerung angewendet hat.

 

Normenkette

§ 25a UStG 1993, Art. 26a der 6. EG-RL

 

Sachverhalt

Die Klägerin, Kfz-Händler, erwarb 216 ca. sechs Monate alte kleine Pkws mit geringer Fahrleistung, die ausweislich der Fahrzeugpapiere zuvor auf ausländische Mietwagenunternehmen zugelassen worden waren. Bei den Vorlieferern handelte es sich um Unternehmer, die in der Rechnung auf die "vorgenommene" Differenzbesteuerung hingewiesen hatten.

Die Klägerin beanspruchte die Differenzbesteuerung. Das lehnten FA und FG (FG Münster, Urteil vom 25.04.2007, 5 K 3443/04 U, Haufe-Index 1797020) ab.

 

Entscheidung

Die Revision der Klägerin hatte keinen Erfolg, denn alle Lieferer in der Lieferkette bis zur Klägerin waren zum Vorsteuerabzug und deshalb auch der Vorlieferant nicht zur Differenzbesteuerung berechtigt.

Von der Frage, ob beim Erwerb von einem anderen Unternehmer der Vorerwerb die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Differenzbesteuerung erfüllt hat, zu unterscheiden ist die Frage, ob ein Unternehmer Vertrauensschutz beanspruchen könnte, wenn er auch bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte, dass sein Vorlieferant die Differenzbesteuerung zu Unrecht beansprucht hat oder die berechtigte Inanspruchnahme der Differenzbesteuerung zu Unrecht behauptet hat. Darüber hat der BFH nicht entschieden, weil aufgrund der Kfz-Papiere für die Klägerin erkennbar war, dass die Voraussetzungen für die Differenzbesteuerung ihres Vorlieferanten nicht vorlagen.

 

Hinweis

1. Entsc...

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    BFH V R 52/07
    BFH V R 52/07

    Entscheidungsstichwort (Thema) Keine Differenzbesteuerung für den Wiederverkäufer bei zu Unrecht vorgenommener Differenzbesteuerung für die Vorlieferung an den Wiederverkäufer Leitsatz (amtlich) Ein Wiederverkäufer kann nicht ...

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