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Tarifbegünstigung für bereits im Anstellungsvertrag geregelte Abfindungszahlungen

Dipl.-Finw. (FH) Michael Seifert
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Leitsatz

Entlassungsentschädigungen können nach § 34 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 2 EStG tarifbegünstigt nach der sog. Fünftelregelung besteuert werden. Eine Entlassungsentschädigung in diesem Sinne sind Zahlungen die als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen geleistet werden (§ 24 Nr. 1 EStG). Hiervon ist selbst dann auszugehen, wenn bereits im Arbeitsvertrag eine Regelung zur Abfindung getroffen wurde.

Sachverhalt

Ein GmbH-Gesellschafter/Geschäftsführer schied als Arbeitnehmer auf Veranlassung des Arbeitgebers hin aus. Hierfür erhielt er eine bereits im Anstellungsvertrag vereinbarte Abfindungszahlung. Diese blieb im Rahmen von § 3 Nr. 9 EStG steuerfrei. Der übersteigende Betrag wurde gem. § 34 EStG ermäßigt besteuert. Das Finanzamt versagte nach einer Lohnsteueraußenprüfung die ermäßigte Besteuerung, weil bereits im Anstellungsvertrag Regelungen zur Abfindungshöhe bei Beendigung der Tätigkeit für die GmbH enthalten waren und daher die Zahlung nicht aufgrund einer neuen Rechtsgrundlage erfolgte.

Entscheidung

Das FG Düsseldorf sah dagegen die steuerpflichtige Abfindungszahlung als Entschädigungszahlung an und gewährte den ermäßigten Steuersatz gem. § 34 Abs. 1 EStG. Der Begriff der Entschädigungszahlung ist im EStG nicht näher definiert. Hierunter fallen Leistungen, die unmittelbar dazu bestimmt sind, einen finanziellen Schaden auszugleichen, der dem Steuerpflichtigen dadurch entsteht, dass (zumindest wahrscheinliche) Einnahmen wegfallen. Bei Arbeitsverhältnissen ist zudem Voraussetzung, dass die Leistungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des Dienstvertrags gewährt werden und auf einer neuen Rechtsgrundlage beruhen. Das Tatbestandsmerkmal "neue Rechtsgrundlage" dient allein der Abgrenzung zwischen bereits erdientem Arbeitslohn und Einnahmen, die fü...

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    FG Düsseldorf 3 K 7318/00 E
    FG Düsseldorf 3 K 7318/00 E

      Entscheidungsstichwort (Thema) Tarifbegünstigung gem. § 34 EStG für bereits im Anstellungsvertrag geregelte Abfindungszahlung  Leitsatz (redaktionell) Die Tarifbegünstigung einer aufgrund vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlten ...

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