Die Steuerberater-Gebührenverordnung (StBGebV) hat einen anderen Namen erhalten und heißt seit 2013 Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die Neuregelungen der StBVV sind für neue Aufträge ab dem 1.1.2013 anzuwenden.
Die Gebührentabellen unterteilen sich wie folgt:
Tabelle A = Beratungstabelle
Tabelle B = Tabelle für den Jahresabschluss
Tabelle C = Buchführungstabelle
Tabelle D = Landwirtschaftliche Tabelle
Tabelle E = Tabelle für Rechtsbehelfe (Einsprüche)
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