Die Steuerberater-Gebührenverordnung (StBGebV) hat einen anderen Namen erhalten und heißt seit 2013 Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die Neuregelungen der StBVV sind für neue Aufträge ab dem 1.1.2013 anzuwenden.

Die Gebührentabellen unterteilen sich wie folgt:

Tabelle A = Beratungstabelle

Tabelle B = Tabelle für den Jahresabschluss

Tabelle C = Buchführungstabelle

Tabelle D = Landwirtschaftliche Tabelle

Tabelle E = Tabelle für Rechtsbehelfe (Einsprüche)

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