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Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen und für innergemeinschaftliche Lieferungen, Beleg- und Buchnachweispflichten, Entwurf eines BMF-Schreibens

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BMF, Schreiben v. 9.12.2011, IV D 3 - S 7141/11/10003

Bezug: TOP 5 der USt V/11

Anlagen: 1 (+ 1)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung unter TOP 5 der USt V/11 übersende ich Ihnen den Abdruck meines Schreibens vom heutigen Tage an die Verbände zur Kenntnis.

Es ist beabsichtigt, den BMF-Entwurf nach Ablauf der den Verbänden gesetzten Frist zur Stellungnahme in der Sitzung USt I/12 vom 24. bis 26.1.2012 abschließend zu beraten.

Die eingegangenen Stellungnahmen der Verbände werde ich Ihnen zu Ihrer Vorbereitung auf die Erörterung gesammelt übersenden.

Anlage

Umsatzsteuer;

Beleg- und Buchnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen und für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1, § 6, § 6a UStG); Änderungen der §§ 9 bis 11, 13, 17, 17a, 17b und 17c UStDV durch die Zweite Verordnung steuerlicher Verordnungen; Entwurf eines BMF-Schreibens zur Anwendung der Neuregelungen

1 Anlage

GZ IV D 3 – S 7141/11/10003

DOK 2011/0994306

Sehr geehrte Damen und Herren,

durch die „Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen” vom 2.12.2011 (BGBl 2011 I S. 2416) wurden die §§ 9 bis 11, 13, 17, 17a, 17b und 17c UStDV mit Wirkung vom 1.1.2012 geändert. Mit diesen Änderungen wurden die Beleg- und Buchnachweispflichten für Ausfuhrlieferungen an die seit 1.7.2009 bestehende EU-einheitliche Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren (Artikel 787 ZK-DVO, sog. Verfahren „ATLAS-Ausfuhr”) angepasst. Außerdem wurden für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen einfachere und eindeutigere Nachweisregelungen geschaffen.

Es ist beabsichtigt, zur Anwendung der ab dem 1.1.2012 geltenden Neuregelungen zum Nachweis der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen und der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen das als Entwurf beig...

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    Anwendung der neuen Nachweise zu Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftlichen Lieferungen (zu § 4 Nr. 1 Buchst. a und Buchst. b UStG)
    Anwendung der neuen Nachweise zu Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftlichen Lieferungen (zu § 4 Nr. 1 Buchst. a und Buchst. b UStG)

      Kommentar In einem zweiten Anlauf hat die Finanzverwaltung mit Zustimmung des Bundesrats die UStDV geändert[1]. Im Mittelpunkt der Änderungen stehen Veränderungen bei den Buch- und Belegnachweisen bei Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftlichen ...

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