Bei den Abschlagsrechnungen unterscheidet man

  • Einzelabschlagsrechnungen und
  • kumulative Abschlagsrechnungen.

Eine Einzelabschlagsrechnung enthält den Leistungsumfang vom Leistungsbeginn bis zur ersten Abschlagsrechnung bzw. zwischen 2 Abschlagsrechnungen. Bei einer kumulativen Abschlagsrechnung wird die Leistung bis zur Schlussrechnung fortgeschrieben. Dies hat den Vorteil, dass sowohl der Auftraggeber wie auch der Auftragnehmer aus der aktuellen Abschlagsrechnung den derzeitigen Leistungsstand ersehen können.

 
Praxis-Beispiel

Einzelabschlagsrechnungen

 

1. Abschlagsrechnung

Bauleistung Netto 30.000 EUR
+ USt 19 % 5.700 EUR
Rechnungsbetrag Brutto 35.700 EUR
 

2. Abschlagsrechnung

Bauleistung Netto 20.000 EUR
+ USt 19 % 3.800 EUR
Rechnungsbetrag Brutto 23.800 EUR
 
Praxis-Beispiel

Kumulative Abschlagsrechnung

(1. Abschlagsrechnung wie zuvor)

 

2. Abschlagsrechnung

  Netto 19 % USt. Brutto
Bauleistung kumulativ 50.000 EUR 9.500 EUR 59.500 EUR
./. 1. Abschlagzahlung 30.000 EUR 5.700 EUR 35.700 EUR
Rechnungssumme kumulativ 20.000 EUR 3.800 EUR 23.800 EUR

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