Bei den Abschlagsrechnungen unterscheidet man
- Einzelabschlagsrechnungen und
- kumulative Abschlagsrechnungen.
Eine Einzelabschlagsrechnung enthält den Leistungsumfang vom Leistungsbeginn bis zur ersten Abschlagsrechnung bzw. zwischen 2 Abschlagsrechnungen. Bei einer kumulativen Abschlagsrechnung wird die Leistung bis zur Schlussrechnung fortgeschrieben. Dies hat den Vorteil, dass sowohl der Auftraggeber wie auch der Auftragnehmer aus der aktuellen Abschlagsrechnung den derzeitigen Leistungsstand ersehen können.
Einzelabschlagsrechnungen
1. Abschlagsrechnung
Bauleistung | Netto | 30.000 EUR |
+ USt | 19 % | 5.700 EUR |
Rechnungsbetrag | Brutto | 35.700 EUR |
2. Abschlagsrechnung
Bauleistung | Netto | 20.000 EUR |
+ USt | 19 % | 3.800 EUR |
Rechnungsbetrag | Brutto | 23.800 EUR |
Kumulative Abschlagsrechnung
(1. Abschlagsrechnung wie zuvor)
2. Abschlagsrechnung
Netto | 19 % USt. | Brutto | |
Bauleistung kumulativ | 50.000 EUR | 9.500 EUR | 59.500 EUR |
./. 1. Abschlagzahlung | 30.000 EUR | 5.700 EUR | 35.700 EUR |
Rechnungssumme kumulativ | 20.000 EUR | 3.800 EUR | 23.800 EUR |
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