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Leitfaden 2022 – Anlage Gem

Prof. Dr. Gerrit Frotscher
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1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck stellt eine Anlage dar, die die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 3 Nr. 6 GewStG i. V. m. §§ 51–68 AO steuerbegünstigten Körperschaften der Körperschaftsteuererklärung KSt 1 beizufügen haben. Soweit die Körperschaft wegen Unterhaltens eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs i. S. d. § 14 AO der Körperschaft- und der Gewerbesteuer nach den allgemeinen Grundsätzen unterliegt, sind die Anlagen GK und ZVE auszufüllen.

Die Steuererklärung KSt sowie die Anlage Gem wird von steuerbegünstigten Körperschaften in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder einer Genossenschaft jährlich, bei den anderen Rechtsformen nur alle 3 Jahre angefordert, es sei denn, dass wegen umfangreicher wirtschaftlicher Betätigung regelmäßig Steuern anfallen. In diesem Fall ist von Körperschaften aller Rechtsformen jährlich eine Steuererklärung abzugeben. Ist eine Steuererklärung nur alle 3 Jahre abzugeben, sind die Angaben in der Steuererklärung und der Anlage Gem für das letzte Jahr des 3-Jahres-Zeitraums zu machen.

In der Anlage Gem werden die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung abgefragt, sodass das Finanzamt prüfen kann, ob Steuerfreiheit oder partielle Steuerpflicht besteht. Zu diesem Zweck sind die erforderlichen Unterlagen, wie Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Einnahme-Ausgaben-Rechnung, Aufstellung über das Vermögen zum Schluss des Wirtschaftsjahrs, Protokolle der Mitglieder- oder Gesellschafterversammlung, Geschäftsbericht bzw. Tätigkeitsbericht beizufügen. Diese Unterlagen sind dabei für jedes Jahr des dreijährigen Prüfungszeitraums dem Finanzamt in elektronischer Form zu übermitteln.

Alle Eintragungen sind, soweit im jeweiligen Formular nicht anders angegeben, vorzeichengerecht vorzunehmen, negative Beträge also mit Minuszeichen.

Umfangreiche Erläut...

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