Der Warenkreditversicherung kommt innerhalb der Delkredereversicherung die größte Bedeutung zu. Bei der Lieferung von Waren und der Erstellung von Dienstleistungen ist die Einräumung von Zahlungszielen sowie die Wechselzahlung weit verbreitet. Der Lieferant geht dabei ein hohes Risiko ein, da die Gefahr besteht, dass der Kunde vor Bezahlung der erbrachten Leistung insolvent wird. Zum Schutz vor den damit verbundenen Vermögensschäden kann eine Warenkreditversicherung abgeschlossen werden. In Abhängigkeit von der durchgeführten Bonitätsüberprüfung wird entschieden, ob der Versicherungsschutz für den von dem Versicherungsnehmer bereitgestellten Lieferantenkredit (Versicherungssumme, Kreditlimit) gewährt wird. Während der Kreditlaufzeit wird die Bonität weiter überwacht, um mögliche Kreditausfälle frühzeitig zu erkennen. Die Überprüfung des Kunden durch das Versicherungsunternehmen erfolgt mit Hilfe von Informationen von Banken und Auskunfteien, durch das Heranziehen von Bilanzen, Geschäftsberichten und Selbstauskünften sowie durch die Berücksichtigung der Erfahrungen anderer Lieferanten. Durch die Übernahme der Kreditwürdigkeitsprüfung durch den Versicherer werden die Kosten auf der Seite des Versicherungsnehmers gesenkt, insbesondere da auch während der Laufzeit diese Überprüfungen erfolgen und die Versicherung ihre Kunden bei Verschlechterung der Schuldnerbonität informiert. Bei niedrigen zu versichernden Beträgen wird die Überprüfung der Kunden vom Versicherungsnehmer selbst übernommen.

Falls Forderungen ausfallen, d. h., wenn der Schuldner zahlungsunfähig wird, kommt die Warenkreditversicherung zum Tragen. Dies ist der Fall, wenn ein gerichtliches Insolvenzverfahren eröffnet wurde, ein außergerichtlicher Vergleich erfolgte oder die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners erfolglos war. Darüber hinaus kann auch der Nichtzahlungsfall, d. h. Zahlungsverzug, ohne dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, versichert werden. Durch den vereinbarten Selbstbehalt (i. d. R. 20 % – 30 %) soll sichergestellt werden, dass der Versicherungsnehmer ein berechtigtes Interesse daran hat, dass seine offenen Forderungen beglichen werden. Darüber hinaus trägt der Selbstbehalt zu niedrigeren Versicherungsprämien bei.

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