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Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude: Arbeitshilfe des BMF keine ausreichende Überzeugungsgrundlage für FG

Dr. Eckart Ratschow
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Leitsatz

1. Das FG darf eine vertragliche Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude, die die realen Wertverhältnisse in grundsätzlicher Weise verfehlt und wirtschaftlich nicht haltbar erscheint, nicht durch die unter Verwendung der Arbeitshilfe des BMF ermittelte Aufteilung ersetzen.

2. Die Arbeitshilfe gewährleistet die von der Rechtsprechung geforderte Aufteilung nach den realen Verkehrswerten von Grund und Gebäude im Hinblick auf die Verengung der zur Verfügung stehenden Bewertungsverfahren auf das (vereinfachte) Sachwertverfahren und die Nichtberücksichtigung eines sog. Orts- oder Regionalisierungsfaktors bei der Ermittlung des Gebäudewerts nicht.

3. Im Fall einer streitigen Grundstücksbewertung ist das FG in der Regel gehalten, gemäß § 81 Abs. 1 FGO das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken einzuholen, wenn es nicht ausnahmsweise selbst über die nötige Sachkunde verfügt und diese in den Entscheidungsgründen darlegt.

 

Normenkette

§ 7 Abs. 4 EStG, § 81 Abs. 1 FGO

 

Sachverhalt

Die Klägerin, eine Grundstücksgemeinschaft, erwarb eine Wohnung (≪ 40 qm) in einer großen deutschen Stadt. Das Gebäude steht auf einem großen Grundstück. Die vertragliche Kaufpreisaufteilung (ca. 80 % Gebäude) übernahm das FA nicht, sondern ermittelte mit der Arbeitshilfe einen Gebäudeanteil von ca. 30 %. Das FG übernahm dieses Ergebnis und zeigte sich von dessen Richtigkeit überzeugt (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.8.2019, 3 K 3137/19, Haufe-Index 13604116, EFG 2020, 182). Die Klägerin hat ein Gutachten nicht vorgelegt; das FG hat ein solches auch nicht eingeholt.

 

Entscheidung

Die Revision führte zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung an das FG. Dieses muss nun ein Sachverständigengutachten einholen, we...

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    Entscheidungsstichwort (Thema) Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude: FG darf die vertragliche Kaufpreisaufteilung nicht durch die mittels der Arbeitshilfe des BMF ermittelte Aufteilung ersetzen Leitsatz (amtlich) 1. Das FG ...

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