Der Steuerbilanzgewinn ist nicht den Gesellschaftern, sondern der Kapitalgesellschaft als Steuersubjekt zuzurechnen.[1] Die Kapitalgesellschaft zahlt auf ihren steuerlichen Gewinn Körperschaftsteuer.
Erst die Ausschüttungen der Gesellschaft führen bei den Gesellschaftern zu steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen,[2] die der Abgeltungssteuer unterliegen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen