Wird der Firmenwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte genutzt, dürfen pro Entfernungskilometer nur 0,30 EUR als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Entfernungspauschale ist vom 1.1.2021 bis zum 31.12.2021 ab dem 21. Entfernungskilometer um 0,05 EUR von 0,30 EUR auf 0,35 EUR erhöht worden. Eine weitere Erhöhung ab dem 21. Entfernungskilometer um 0,03 EUR auf 0,38 EUR erfolgt für die Zeit vom 1.1.2022 bis zum 31.12.2026. Bei einem Firmen-Pkw sind die Kosten, die über die Entfernungspauschale hinausgehen, nicht als Betriebsausgaben abziehbar. Die nicht abziehbaren Kosten werden pauschal mit 0,03 % vom ggf. reduzierten Bruttolistenpreis ermittelt, wenn die private Pkw-Nutzung nach der pauschalen 1-%-Methode ermittelt wird. Auswirkungen auf die Umsatzsteuer ergeben sich bei Einzelunternehmern nicht. Bei Personengesellschaften ist allerdings regelmäßig von einem umsatzsteuerpflichtigen Leistungsaustausch auszugehen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge